Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Tja so ein Zufall, daß ich genau das gleiche Problem habe!
Vor ca. 2 Monaten habe ich mit meinem Freund die Wohnung gemeinsam angemietet. Jetzt kam der große Knall und wir haben uns getrennt.
Vertrag läuft auf beide. Mietkautionskonto läuft auf meinem Namen (auch mein Geld!). Renovierungskosten wurden von mir übernommen und die Wohnungseinrichtung ist auch von mir.... Von der Logik her sollte man meinen, daß er mir dann auch die Wohnung überlassen sollte.
Seit Wochen kommt er nur sporadisch reingeschneit um zu duschen oder ein paar Sachen zu holen, die Nächte verbringt er woanders. Er wollte eigentlich letztes Wochenende ausziehen, aber nichts ist geschehen. Ich habe den Vermieter bereits darüber informiert und ihm mitgeteilt, daß ich die Wohnung alleine übernehmen will und das auch finanziell kein Problem wäre. Nun ist die Sache die, daß mein Ex-Freund wegen des Geredes im Ort am liebsten hätte, daß ich dort wegziehe. Es ist sein Heimatdorf und ich bin nur die "Zugezogene". Er hat mir auch schon aus einer Laune heraus gesagt, daß er nicht ausziehen will und ich ausziehen solle. Ich weiß nicht ob er mich damit nur ärgern will oder ob da was wahres dran ist, denn eines ist Gewiß: Er kann sich die Wohnung finanziell nicht leisten.
Da ich ihn momentan selten sehe, weiß ich nicht ob er bis Ende des Monats auszieht oder nicht. Nichts desto trotz muß in Sachen "Mietvertrag" eine Regelung getroffen werden.
Angenommen wir würden beide Kündigen aber auch beide die Absicht haben danach einen neuen Mietvertrag für die Wohnung zu machen da keiner von uns beiden ausziehen will, was ist dann??? Ich denke doch mal, daß der Vermieter sich doch aussuchen kann, wen er als Mieter haben will, oder? Der VM will doch seine Mieteinnahme gesichert haben und kann doch Gehaltsbescheinigungen von uns Beiden anfordern.....
Stichwörter: ii + trennunggemeinsame + wohnung

0 Kommentare zu „Trennung-gemeinsame Wohnung II”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.