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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wer kann mir helfen?
Ist eine Vereinbarung[/b:84f0e] über die Nutzung eines möblierten Zimmers für ein halbes Jahr ein Mietvertrag und kann ich daraus vorzeitig aussteigen.
Ich bin aus beruflichen Gründen nach Bayern gezogen und muss nun aber aus familiären Gründen wieder zurück.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
Bis dahin verbleibe ich
mfG
ruhsdi
Stichwörter: mietvertrag + vereinbarung

3 Kommentare zu „Vereinbarung als Mietvertrag?”

Tomraid Experte!

Nun das steht in deinem Vertrag...lese ihn mal durch <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

rushdi

Hallo,
zunächst mal Danke für die Antwort. Aber das ist ja das Problem, es gibt keinen Vertrag, sondern nur die Vereinbarung über die Nutzung des möblierten Zimmers.
rushdi

volker* Experte!

Hallo rushdi,

auch wenn diese Vereinbarung nicht schriftlich festgehalten wurde, ist sie trotzdem ein Mietvertrag.

Problem ist nur, dass die Vereinbarungsteile nicht beweisbar sind. Jedoch betrifft dass beide Seiten.

Versuch, dich auf § 549 in Verbindung mit § 573 c Abs. 3 zu berufen. Wenn der Vermieter dann eine Befristung nachweisen kann, hast du Pech gehabt. Wenn nicht, sollte die Kündigung mit 3 Monaten Frist möglich sein.

Viele Grüße
Volker

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