Tomraid
Nun das steht in deinem Vertrag...lese ihn mal durch <!-- s --><!-- s -->
rushdi
Hallo,
zunächst mal Danke für die Antwort. Aber das ist ja das Problem, es gibt keinen Vertrag, sondern nur die Vereinbarung über die Nutzung des möblierten Zimmers.
rushdi
volker*
Hallo rushdi,
auch wenn diese Vereinbarung nicht schriftlich festgehalten wurde, ist sie trotzdem ein Mietvertrag.
Problem ist nur, dass die Vereinbarungsteile nicht beweisbar sind. Jedoch betrifft dass beide Seiten.
Versuch, dich auf § 549 in Verbindung mit § 573 c Abs. 3 zu berufen. Wenn der Vermieter dann eine Befristung nachweisen kann, hast du Pech gehabt. Wenn nicht, sollte die Kündigung mit 3 Monaten Frist möglich sein.
Viele Grüße
Volker