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Da in meiner Nebenkostenabrechnung nicht getrennt ausgewiesen wurde, welcher Anteil der grundsteuer auf Gewerberäume bzw. auf private Wohnfläche im Gebäude entfiel und die grundsteuer durch den Vermieter stattdessen einfach auf die gesamte Gebäudefläche umgelegt wurde, stellt sich für mich die Frage, ob irgendwo geschrieben steht, dass beides getrennt voneinander auszuweisen ist oder beruft man sich hier auf ein Urteil!?
Möchte dies nämlich beim Vermieter bemängeln und eine entsprechende Referenz/Urteil würde mir da schon sehr viel weiterhelfen..
für eure hoffentlich zahlreichen antworten bedanke ich mich im voraus.