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annabe hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hätte keine eigentliche Mietrechtsfrage, sondern eine Verständnisfrage. Vielleicht kann mir hier jmd. weiterhelfen. Ich wohne in einem Haus, dass aus "Bruchbuden" besteht (Wasserschäden an den Decken, Rohrbrüche wg. veralteten Installationen, dadurch Schimmel und Geruch, Stromkabel, die aus den Wänden ragen usw.). Ich ziehe hier sowieso bald aus, daher betrifft mich dies nicht wirklich, aber viele der anderen Bewohner haben nicht diese Möglichkeit oder gehen wg. mangelnder Sprachkenntnisse garnicht erst gg. den Vermieter vor. der sowieso nicht auf Anfragen/Beschwerden reagiert. Meine eigentliche Frage: Wieso ist das Vermieten von solchen Bruchbuden eigentlich erlaubt? Gerade in Deutschland ist doch alles genauestens geregelt und beim Ordnungsamt meint man das diese Mängel "zwar ärgerlich sind, man ja ausziehen kann (Zitat einer Mitarbeiterin).

3 Kommentare zu „Vermietung von Bruchbuden”

JaninaRabold aktiver Benutzer 25.07.2014 09:51

Hallo,
evtl. könnten die Mieter eine Mietminderung vornehmen, allerdings nur wenn diese wirklich berechtigt ist. Wenn die Situation wirklich so schlimm ist wie beschrieben, würde ich den Mietern zu einem Anwalt raten.

annabe 26.07.2014 18:05

Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antwort. Aber wie ich geschrieben habe, für mich ist das Problem nicht so schlimm, da ich eben die Möglichkeit habe, mir etwas neues zu suchen.

Meine Frage ist also nicht, ob ich Mietminderung vornehmen kann, sondern aus welchem Grund gerade in einem Land, in dem alles genauestens geregelt ist, Vermietungen von Bruchbuden, die gelinde gesagt gesundheitsgefährdend sind, legal sind. Denn diejenigen, die in eine solche Wohnung ziehen, können sich eben nicht einen Anwalt leisten, auch wenn sie Anspruch darauf hätten und diese Mängel "ärgerlich" sind.

Ich frage rein aus Interesse, denn diese Sachlage ist mir zur Zeit noch unverständlich.

JaninaRabold aktiver Benutzer 04.08.2014 11:54

Hallo,
ich muss dich enttäuschen, wenn die Mieter nicht dagegen vorgehen, wird sich an dem Zustand des Gebäudes nichts ändern...
"Wo kein Kläger, da kein Richter..."

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