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Umsatzsteuervoranmeldung: Abgabe-Schonfrist zum 1.1.2004 weggefallen
Bislang bestand für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung eine Schonfrist von fünf Tagen. Sofern die Steuermeldung in diesem Zeitraum einging, sahen die Finanzämter von Sanktionen ab.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die Abgabe-Schonfrist zum 1.1.2004 aufgehoben. Die Umsatzsteuervoranmeldungen müssen daher spätestens am 10. des Abgabemonats bei der Finanzbehörde eingehen.
Schreiben des BMF vom 01.04.2003
IV DS-S 0323-8/03
Praktiker Report 10/2003, Seite 7.14