fin
Sorry, aber all die Sachen die Sie jetzt anmängeln, hätten Sie bereits vor Mietvertragsabschluß klären und es sich mit dieser Wohnung noch einmal überlegen können. 70 EU Nachzahlung ist wahrhaftig nicht viel.
Von Dezember bis Ende März war es sehr kalt und wir hatten einen langen Winter. Da Sie voll in die Heizperiode mit Ihrer Mietzeit fallen, fallen eben auch höhere Heizkosten an, als wenn man z.B. im Mai eingezogen wäre und im Juli Ablesung wäre.
Wohnungen ohne Wasserzähler gibt es vielerorts noch in Altbauten. Der Vermieter verstößt gegen kein Gesetz wenn das eben noch so ist. Die Kosten Für Wasser werden dann nach Personenzahl berechnet. Das ist vollkommen legitim.
Verdunstungsröhrchen bei den Heizkörpern sind zwar nicht up to date, aber auch legitim. Wie schon gesagt, hätte Ihnen das alles bereits vor Einzug auffallen oder interessieren können.
Ob Sie die Wohnung renoviert haben oder nicht, hat mit den Betriebskosten nichts zu tun. Diese fallen an und müssen bezahlt werden.
mania
Hallo nochmal,
ja, das habe ich mir schon gedacht. Naja, die Nachzahlung von 70€ gilt ja ausschließlich für Dezember, und deshalb ist es ja so ärgerlich, weil wir ja weniger geheizt haben, als wir in der Nebenkostenvorauszahlung bezahlt haben... Naja, ich bin jung und habe für die Zukunft was dazugelert <!-- s --><!-- s -->
Danke