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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich habe zum 01. Oktober gekündigt.

Vom 01.09 bis zum 31.09. bin ich im Urlaub.

Das heißt, die Wohnungsübergabe könnte erst am 31.09. stattfinden und da auch erst abends ab 19.00 Uhr.

Nun habe ich aber eine Wohnung von einer Gesellschaft und mein Vermieter arbeitet nur bis 17:00 Uhr und will bis dahin die Wohnungsübergabe klar machen.

Aber ich kann ja nicht eher aus dem Urlaub zurückkommen.

Wie sieht es aus? Wer ist hier im Recht?

Und muss ich wirklich eine Verwaltungsgebühr von 100 Euro bezahlen, wenn ich ausziehe? Das steht nämlich so im Mietvertrag.



Dann wollte ich mal fragen wie es mit der Abrechnung der HK und NK aussieht? Wann findet die statt? Also wann kriege ich mein Geld, was ich zu viel gezahlt habe?



Dann noch was:
Ich würde echt gerne eher ausziehen, nur lässt mein Vermieter mich nicht. Gibt es nicht eine Möglichkeit, dass ich eher raus kann?
Ich habe mir schon ein paar Mängel überlegt:

1. Ich habe im Mietvertrag nicht meine richtige Adresse angegeben. Bin ich damit überhaupt Mieter?
2. Ich musste 3 KM Kaution hinterlassen + eine Bürgschaft, ist das rechtens? Die Bürgschaft meiner Eltern müsste zudem ungültig sein, da sie keine Kopie vom Perso hinterlassen haben, oder?
3. Mein Vermieter hat die Klausel mit der Bürgschaft erst in den Mietvertrag eingetragen, nachdem ich ihn überschrieben habe, somit wäre die ja auf alle Fälle ungültig oder?
4. Es gibt in meiner Wohnung keine Internetverbindung, da die Leitungen zu alt sind (so hat es mir der Fachmann erklärt). Dies hätte mein Vermieter mir doch sagen müssen oder?
5. Als ich eingezogen bin, ging die Heizung nicht und wurde erst nach Wochen repariert (bin in Februar eingezogen)
6. Die Türen wurden ausgetauscht, dabei entstanden Löcher in den Wänden, die erst 2 Monate später verputzt wurden. Dies hatte zur Folge, dass ich erst spät tapezieren konnte und durch ein großes Loch direkt neben der Haustür zog Wind rein und man konnte dadurch in meine Wohnung schauen
7. Die Katzen meines Nachbarn kommen gelegentlich durch das Fenster in meine Wohnung und machen hier Sachen kaputt
8. Direkt nach meinem Einzug musste ich plötzlich meinen großen Keller abgeben und habe dafür nur einen ganz kleinen bekommen


So, kennt sich nun jemand damit aus und kann mir sagen ob ich irgendwie einen Grund finden kann, weswegen ich eher ausziehen kann?

LG Sandra
Stichwörter: ausziehe

1 Kommentar zu „Wie ist das wenn ich ausziehe?”

fin Experte!

Aufgrund der Vielzahl Ihrer Fragen hier nur die wichtigsten Antworten:
Um eine Wohnung zu kündigen müssen Sie als Mieter die Kündigungsfristen einhalten und können daher nicht einfach "eher" raus. Wenn Sie eine Wohnung mieten so müssen Sie die Rechtslage akzeptieren.
Vollkommen unverständlich ist, warum Sie Ihre nicht schon Ende August räumen und um einen Termin zur Übergabe noch vor Ihrem Urlaub bitten.
Den Monat September müssen Sie natürlich noch bezahlen. Es macht aber keinen Sinn einen ganzen Monat lang vor dem allerletzten Auszugstermin in Urlaub zu fahren. Ist doch logisch dass Sie sich während dieser Zeit um nichts kümmern können.
Mängel, die bei Ihrem Einzug schon aufgetreten waren, hätten Sie auch während dieser Zeit anzeigen sollen. Im Nachhinein geht das nicht mehr.
Wenn Sie in Ihrer Wohnung die Fenster offen stehen lassen und so Tiere herein kommen, so ist das Ihr Problem. Der Vermieter hat damit nichts zu tun.
Die Sache mit Kaution und Bürgschaft ist so rechtens.
Betriebskostenabrechnung bekommen Sie dann wenn der Vermieter diese abrechnen kann. Das ist erst am Ende eines Wirtschaftsjahres möglich. Daher werden Sie diese höchstwahrscheinlich im nächsten Jahr bekommen.

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