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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe ein Problem. In meinem Mietvertrag steht eine Klausel, nachdem ich bei Kündigung innerhalb 14 Monate eine Umschreibegebühr in Höhe 100€ zahlen muss. Es handelt sich bei meinem Mietvertrag um einen unbefristeten Vertrag. Ist diese Klausel gültig? Widerspricht sie nicht §555 BGB?
Hat jemand ein ähnliches Problem, oder hat mal ein Urteil darüber gelesen?

Vielen Dank für eure Hilfe

Thomäs

0 Kommentare zu „Umschreibegebühr bei vorzeitiger Kündigung unbefr. Vertrag”

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