forsetis 24.11.2014 09:22
Wie sehen da meine Chancen aus?
Woher bitteschön soll dieses Forum wissen, wie der Vermieter auf die Mängel am Parkett reagieren wird. Trotz vielfachem Bitten habe ich noch immer keine Kristallkugel, um die Reaktion des Vermieters zu sehen.
Bitte beachten! Egal ob dieser oder ein anderer Fall eintritt, zuerst mit dem Vertragspartner (Vermieter) reden. Erst wenn die Antwort nicht zufriedenstellend ist, fragt man in einem Forum, welche Rechte man hat. Auf die Reihenfolge kommt es an!
Umzug82 24.11.2014 20:10
Vielen Dank für diese Antwort-die bringt mich auch so richtig voran.
Meine Hausverwaltung sieht von der Mängelbehebung ab, d.h. Aus " kostengründen" werden die deutlich sichtbaren Mängel nicht behoben.
Also bin ich keinen Schritt weiter.
Was ich ich jetzt tun?
Banane 28.11.2014 19:17
Wurde im MV festgelegt, welche Mängel vor Einzug behoben werden, dann kannst
Du diese Ansprüche stellen.
Wenn nicht, hast Du Pech, dann heißt es: gemietet wie gesehen.