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Umzug82 hat diese Frage gestellt
Ich habe vor 14 Tagen einen neuen Mietvertrag unterschrieben.
Dabei wusste ich, dass der Parkettboden in der neuen Wohnung eine Mangel hat- im Schlafzimmer gab es aufgrund eines Wasserschadens schon mal eine Reparatur. Jedoch nur zur Hälfte : ein Ausschnitt des Bodens ( an der Balkontür) wurde abgeschliffen, aber nicht versiegelt. Dies soll auch nicht zukünftig erfolgen - aus Kostengründen. Ich das zunächst so hingenommen. Während der umzugsvorbereitung habe ich nun ab er noch größere Mängel im Wohnzimmer ( starke Abnutzung wahrscheinlich aufgrund von Esstisch und Stühlen, sodass die Versiegelung
kaum noch gegeben ist).
Beide " Baustellen" sind nun Anlass für mich, den Vermieter dazu aufzufordern, den Boden bearbeiten/ reparieren zu lassen, bevor ich einziehe ( Anfang Januar) und die gesamte Wohnung noch leer steht.
Wie sehen da meine Chancen aus?

3 Kommentare zu „Parkett”

forsetis Experte! 24.11.2014 09:22

Wie sehen da meine Chancen aus?

Woher bitteschön soll dieses Forum wissen, wie der Vermieter auf die Mängel am Parkett reagieren wird. Trotz vielfachem Bitten habe ich noch immer keine Kristallkugel, um die Reaktion des Vermieters zu sehen.

Bitte beachten! Egal ob dieser oder ein anderer Fall eintritt, zuerst mit dem Vertragspartner (Vermieter) reden. Erst wenn die Antwort nicht zufriedenstellend ist, fragt man in einem Forum, welche Rechte man hat. Auf die Reihenfolge kommt es an!

Umzug82 24.11.2014 20:10

Vielen Dank für diese Antwort-die bringt mich auch so richtig voran.
Meine Hausverwaltung sieht von der Mängelbehebung ab, d.h. Aus " kostengründen" werden die deutlich sichtbaren Mängel nicht behoben.
Also bin ich keinen Schritt weiter.
Was ich ich jetzt tun?

Banane Profi 28.11.2014 19:17

Wurde im MV festgelegt, welche Mängel vor Einzug behoben werden, dann kannst
Du diese Ansprüche stellen.
Wenn nicht, hast Du Pech, dann heißt es: gemietet wie gesehen.

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