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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Mein Freund und ich (Bedarfsgemeinschaft) wohnen seit 2 Jahren in einer Wohnung, bei der die Miete jetzt ins Unermessliche steigt. Wir sind mit 550 EUR warm eingezogen und befinden uns jetzt bei 630 EUR warm, wobei dieses Jahr wahrscheinlich NOCH eine Mieterhöhung kommen wird.
Diese Wohnung wurde uns damals nicht genehmigt vom AA, aber wir sind trotzdem eingezogen.
So jetzt wollen wir in eine günstigere Wohnung ziehen, da wir ansonsten unseren Lebensunterhalt nicht mehr bezahlen können. Wir hätten auch eine neue Wohnung in die wir einziehen sollen. Diese soll auch ca. 554 EUR warm kosten. Da mein Freund selbstständig ist (aber noch vom AA unterstützt), benötigen wir ein halbes Zimmer als Arbeitszimmer. Das heißt, die Wohnung hätte 2,5 Zimmer. Und wie gesagt, sie wäre billiger als unsere jetzige Wohnung.
Nun haben wir ein Wohnungsangebot beim AA eingereicht, dass aber wahrscheinlich abgelehnt wird. Ich gehe davon aus, dass man für eine Wohnung bloß eine Genehmigung bekommt, wenn sie die Regelleistung also die 444 EUR, die wir zur Miete dazu bekommen, nicht übersteigt. Sehe ich das richtig?
Denn mir ist schon klar, dass ich alles das was über den 444 EUR liegt, selbst drauf legen muss.
Und noch eine Frage: Wir würden auch ohne Genehmigung in diese neue Wohnung ziehen. Genauso wie bei unserer alten Wohnung die nicht genehmigt wurde. Die 444 EUR werden doch aber in jedem Fall übernommen, oder? Egal ob mit oder ohne Genehmigung und egal ob man in einen anderen Bezirk und somit das AA wechselt, oder?
Denn auf diesem Ablehnungsbogen steht drauf, dass das AA bei Einzug in eine nicht genehmigte Wohnung nur dazu VERPFLICHTET ist die Regelleistung von 444 EUR zu übernehmen.
Stichwörter: wohnung + genehmigung + ohne + passi + umzug

0 Kommentare zu „Umzug in billigere Wohnung ohne Genehmigung!? Was kann passi”

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