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Stimmt ein Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung einem Beschluss zu, so hat er trotzdem das Recht, diesen Beschluss anzufechten. Hier war der Wohnungsbesitzer zwar mit der Höhe der Abrechnung für die Position "Hausmeister/Putzhilfe" einverstanden, allerdings verlangte er, dass die Kosten von 11 750 Euro aufgegliedert werden und erkennbar wird, welche Teilbeträge an wen gezahlt wurden. (Oberlandesgericht Karlsruhe, 11 Wx 6/02).