Gast
Hallo,
OLG Oldenburg
1981-02-19
5 UH 12/80
Nachmieterklausel in Mietvertrag
Der Vermieter muß einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Mieter und der Stellung eines Nachmieter für die restliche Vertragszeit nur dann zustimmen, wenn dies vertraglich durch eine sog. Nachmieterklausel festgelegt ist.
Nur bei bestimmten Härtefällen kann der Mieter ohne die Nachmieterklausel das Vertragsverhältnis vorzeitig beenden. Beispielsweise dann, wenn der Mieter seine Arbeit verliert und eine neue Stelle in einer anderen Stadt findet.
Gast
Danke für die Antwort,
heißt das nun, daß meine Bekannte einen Nachmieter besorgen muß ?!
Sie ist beruflich 400 km weg versetzt worden und soll nun über diese Entfernung hinweg einen Nachmieter besorgen.
Habe ich das richtig verstanden ?
danke für die Hilfe, Heinz