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tweety2605 hat diese Frage gestellt
Hallo, habe da mal drei Fragen:
1. Wie hoch kann ich die Mietminderung ansetzen wenn meine Fenster undicht sind und ich bei den derzeitigen Herbststürmen sogar "Heulgeräusche" in den Zimmern habe? Betroffen sind Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer und Küche.

2. In den Dachgeschosszimmern dringt Zugluft aus den Steckdosen sowie an den Anschlussseiten zum Schornstein welcher sich im Kinderzimmer befindet ein. Ich vermute, dass die Rigipswände schlecht oder gar nicht gedämmt/isoliert sind. Der Winter kommt und ich vermute, dass wir in den betroffenen Zimmern sehr viel heizen müssen.
Kann ich durch diese Mängel auch eine Mietminderung geltend machen? Wenn ja wie hoch?

3. Undichte Wohnungseingangstür. Ebenfalls Zugluft! Kann man hier auch die Miete mindern? Wenn ja wie hoch?

2 Kommentare zu „Undichte Fenster / schlechte Isolierung”

Berthelstal Experte! 14.09.2009 09:44

Eine 4. Frage sei erlaubt.
Bei derart vielen und offensichtlichen Mängeln haben Sie doch die Wohnung nicht etwa wegen späterer Mietminderungen gemietet ?
Über die Art der Mängel bzw. die Höhe der Mietminderungen gibt es im Internet jede Menge Links. Ich werde für Sie diese Arbeit nicht machen.

tweety2605 14.09.2009 13:50

Nein, ich hab die Wohnung nicht wegen der Mängel angemietet. Die Mängel sind erst aufgefallen nachdem wir eingezogen waren. Die Fenster wurden auch schon justiert jedoch ist es nun wieder aufgetreten. Ich hatte mich auch schon im internet umgeschaut bezüglich der Mietkürzung jedoch wollte ich mich in diesem Forum noch einmal rückversichern was aber anscheinend in diesem Forum nicht möglich ist. Vielen Dank für nichts!!!

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