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anuriel hat diese Frage gestellt
nun will sie zurück treten vom Mietvertrag (die Vermieterin) mit der Begründung er wäre noch nicht zurück geschickt und sie hätte einfach zu schlechte Erfahrung gemacht mit den Vormietern (hatte ihr jedoch auf den AB gesprochen das wir Krank sind und sie war nie persönlich zu erreichen). Habe aber am gleichen Tag als ich den Brief las,den Vertrag hinaus geschickt...Alles ist bereits abgeklärt mit Ämter, Unternehmen, Haus hier bereits gekündigt (Nachmieter stehen schon fest) können wir da noch irgendwas tun oder sitzen wir nun auf der Straße ?

9 Kommentare zu „Mietvertrag verspätet abgeschickt aufgrund krankheit”

Berthelstal Experte! 01.10.2009 12:15

Ein Mietvertrag wird erst durch die Unterschrift beider Parteien rechtskräftig. Wenn die Vermieterin Ihnen ein Exemplar mit ihrer Unterschrift zugeschickt hat unterschreiben Sie und das Ding ist in dem Moment rechtskräftig.
Ist das nicht der Fall, haben Sie Pech.
Wenn die Vermieterin Sie erst noch anmahnen muß, damit sie den Vertrag unterschrieben zurückerhält, kann ich das nach vollziehen und sie hat sich so ihre Gedanken gemacht.

anuriel 01.10.2009 12:18

Der Vertrag wurde bereits unterschrieben von ihr zu und geschickt,unterschrieben ist er also von beiden parteien. Ich habe sie auch davon in Kentniss gesetzt das wir krank sind und sich das ganze dadurch verschiebt mit der Rücksendung,sie wußte es also.

anuriel 01.10.2009 12:24

Also ist er rechtskräftig und sie kann nicht einfach behaupten das er nun nichtig ist?

Berthelstal Experte! 01.10.2009 13:10

Da haben Sie aber Glück !

anuriel 01.10.2009 13:21

Gibts da nen Paragraphen das sie sich da nciht einfach weigert nun? Ich meine sie ist eigentlich total nett,aber sie hatte vorher miese miese Erfahrung gemacht und nu dürfen wir im Grunde dafür büßen das geht ja auch nicht und ich bekomme sie einfach nciht ans Telefon, sie ruft nicht zurück usw. Hier ist alles gekündigt,Kindergarten usw. Ich muss mich irgendwie absichern,das ich nicht am Ende mit meiner Familie auf der Straße sitze :-(

smile30625 Experte! 01.10.2009 14:11

Hallo,

Sie brauchen keinen Paragraphen, auf den Sie verweisen müssten. Ihnen liegt ein von beiden Seiten unterschriebener Vertrag vor, der auch von beiden Seiten zu erfüllen ist. Punkt.

Viele Grüße
smile

anuriel 01.10.2009 14:56

Ok,dann wäre das schreiben von ihr ja auch nicht rechtskräftig,nur was mache ich wenn wir dann da hinkommen mit Kinder und Sack und Pack und keiner da ist,ich erreiche sie nicht (hatten mit ihr mündlich abgesprochen Nov. oder Dez,Mietvertrag ist Dez. da wir nicht sicher waren obs früher geht),egal was ich mache,ob Email,Telefon,Handy etc (evt ignoriert sie das auch einfach)...wir würden vor verschlossener Tür stehen.

anuriel 01.10.2009 15:41

In einem anderen Forum wurde mir gesagt, das der Vertrag nichtig ist,da er nicht zurück gesendet wurde (sprich später). Ich kann an Verbindungsnachweisen vorlegen,das ich immer versucht habe sie anzurufen in der Zeit als wir krank waren. Wenn man das mit dem Rücksenden genau nimmt, dann haben wir auch kein Datum ausgemacht,bis wann er wieder da sein soll. Wenn man vom Poststempel ausgeht,ist ihr schreiben vor demMietvertrag angekommen,ich bin echt am verzweifeln

anuriel 01.10.2009 17:23

so hab mit nem Anwalt für Mietrecht telefoniert,hab ihm die Klauseln betreff Mieteinheit/Parteien vorgelesen (das andere ist alles Zustand,Dauer,NK usw) und es steht im Mietvertrag keinerlei zeitliche Begrenzung sei es für Rücksendung etc,somit ist der Vertrag NICHT nichtig und sie kann den Vertrag schon garnicht vor Mietbeginn kündigen. Nun hoffe ich das ich sie die Tage noch erreiche,sonst muss ich ein schreiben aufsetzen lassen,indem u.a. dann drinne stehen wird,das sie den Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen hat zum vertraglich festgehaltenen Termin.
Ich hoffe das das nicht passieren wird

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