Balkonexperte 29.11.2010 09:35
Haustüren mit Einfachverglasung sind kein mietrechtlicher Mangel.
Andere Mängel, wie Terrassentür, schriftlich melden und auffordern zur Behebung innerhalb 14 Tage (ausreichend).
Gegen fußkalte Räume helfen nur warme Socken oder ein Teppichboden aus Schurwolle. Mietminderung ist nur gegeben, wenn die Raumtemperatur trotz aufgedrehter Heizung nicht erreicht wird.
Im nächsten Haus/Wohnung sollten Sie sich den Energiepass zeigen lassen, aber nur den qualifizierten;
http://www.zukunft-haus.info/de/verbraucher/energieausweis.html