forsetis 23.07.2017 15:49
Die Begründung ist nur bei Mietverträgen für Wohnraum vorgeschrieben. Wenn es sich also um eine Wohnung handelt, dann hat der Vermieter kaum eine Möglichkeit seinem Mieter zu kündigen. Einer solchen Kündigung muss man auch nicht widersprechen, weil sie eh ungültig ist.
KunzeHohenthann 28.07.2017 17:03
Was soll man da noch hinzufügen? Also entweder ignorieren oder auf den Menschenverstand des Vermieters hoffen und mal das persönliche Gespräch suchen?