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Rutschgefahr

Unfall und Haftung

Für Unfälle auf feuchtem Laub, Schnee und Glatteis haften Hauseigentümer und Mieter, die der Mietvertrag zum Streuen in die Pflicht nimmt.

Nachweispflicht

Der Gestürzte muss nachweisen, dass der Weg nicht sicher war. Hat der Hauseigentümer oder der Mieter die Pflicht nicht so genau genommen, muss er für den Sturz haften. Im schlimmsten Fall kann er sogar wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Verantwortung gezogen werden. Der Gefallene kann Schmerzensgeld fordern.

Schuldfrage

Hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht eindeutig geregelt, dass auch Mieter der Wohnungen den Bürgersteig kehren müssen, sind sie als Gesamtschuldner schadenersatzpflichtig, wenn jemand auf dem Gehweg vor dem Haus auf Herbstlaub oder Glatteis ausrutscht und sich verletzt. (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 3 U 93/01)

Grundstücksbesitzer müssen den Bürgersteig vor ihrem Haus im Herbst von Laub befreien. Sonst kann die Kommune dies durch Reinigungsfirmen erledigen lassen – und die Rechnung dem Hausbesitzer zustellen lassen. Dies gilt auch, wenn das Laub von Bäumen stammt, die der Gemeinde gehören. (Verwaltungsgericht Lüneburg, 5 A 127/01; 5 A 128/01; 5 A 129/01; 5 A 130/01)

Rutscht eine Fußgängerin um sieben Uhr früh auf einem Bürgersteig auf nassem Laub aus und bricht sich ein Bein, hat sie keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dem Hausbesitzer kann nicht zugemutet werden, so früh zu kehren. (Landgericht Frankfurt am Main, 2/23 O 368/93)

Rutscht ein Spaziergänger im Herbst auf nassem Laub aus, kann er die Gemeinde nicht auf Zahlung von Schmerzensgeld verklagen. Die Kommune ist zu dieser Jahreszeit nicht verpflichtet, die Gehwege regelmäßig vom Laub zu befreien. (Oberlandesg. Frankfurt am Main, 1 U 75/95)

Hat ein Mieter für die Säuberung des Bürgersteigs im Herbst während seines Urlaubs eine Vertretung besorgt, muss er seinen Urlaub nicht unterbrechen, um zu prüfen, ob diese ihre Arbeit korrekt erledigt. (Oberlandesgericht Köln, 26 U 44/94)

Welche Versicherung zahlt

Hauseigentümer können das Risiko mindern mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Mietern bleibt dagegen nur die private Haftpflichtversicherung.

Quelle: sueddeutsche.de
Stichwörter: schnee + unfälle + feuchtem + glatteis + laub

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