Christoph_A.
Für die jetzige Vermieterin dürfte es schwierig werden, Euch den Mietvertrag zu kündigen, weil der Entschluß sehr kurzfristig kam. Zumindest dürfte etliche Zeit ins Land gehen, bevor eine Kündigung wirksam wird.
Was anderes ist, wenn das Haus tatsächlich an einen Dritten verkauft wird. Der neue Eigentümer könnte dann bei berechtigtem Eigenbedarf kündigen. Aber auch dies dürfte einige Zeit dauern. Zumal unter diesen Umständen sich der Hausverkauf auch noch hinziehen dürfte, falls es nicht gerade eine Superlage zu einem niedrigen Preis ist. Viele Käufer von EFH würden dann eher auf leerstehende Häuser schauen.
Das Vorkaufsrecht würde ich mir auf jeden Fall schriftlich zusichern lassen, da die Eigentümerin etwas wankelmütig zu sein scheint. Kraft Gesetz, zumindest für diesen Fall, hättet ihr wohl kein Vorkaufsrecht.
Das gibt es für Mietwohnungen, die nach Einzug in Eigentumswohnungen umgewandelt werden.