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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe mehrer Fragen und hoffe, dass ich hier meine Antworten finde.
Wir habe am 31.12.05 unseren neuen Mietvertrag für ein EFH unterschieben. Mietbegin der 01.04.06. Allerdings hat uns unsere neue Vermieterin vor ein paar Tagen angerufen und mitgeteilt, dass sie das Haus jetzt doch lieber verkaufen möchte, uns allerindings das Vorkaufsrecht lässt. Da bei uns Interresse besteht das Haus zu kaufen, wir uns aber erst einmal bei den Banken informieren müssen, ob es überhaubt möglich ist.
Jetzt meine eigetliche Fragen..falls wir das Haus jetzt nicht kaufen können, wann darf uns unsere Vermieterin Kündigen, gilt hier auch die normale Kündigugsfrsit von 3 Monaten und wer übernimmt dann die Umzugs- Renovierungskosten wenn wir nur kurze Zeit drin wohnen dürfen.
Eine Frage habe ich noch "Vorkaufsrecht" bedeutet ja, dass wir als erste das Recht haben das Haus zu kaufen, aber hat man auch noch andere Rechte??

Gruß

Nicole

1 Kommentar zu „Kündigungsfrist / Umzugs.- Renovierungskosten”

Christoph_A. Experte!

Für die jetzige Vermieterin dürfte es schwierig werden, Euch den Mietvertrag zu kündigen, weil der Entschluß sehr kurzfristig kam. Zumindest dürfte etliche Zeit ins Land gehen, bevor eine Kündigung wirksam wird.

Was anderes ist, wenn das Haus tatsächlich an einen Dritten verkauft wird. Der neue Eigentümer könnte dann bei berechtigtem Eigenbedarf kündigen. Aber auch dies dürfte einige Zeit dauern. Zumal unter diesen Umständen sich der Hausverkauf auch noch hinziehen dürfte, falls es nicht gerade eine Superlage zu einem niedrigen Preis ist. Viele Käufer von EFH würden dann eher auf leerstehende Häuser schauen.

Das Vorkaufsrecht würde ich mir auf jeden Fall schriftlich zusichern lassen, da die Eigentümerin etwas wankelmütig zu sein scheint. Kraft Gesetz, zumindest für diesen Fall, hättet ihr wohl kein Vorkaufsrecht.

Das gibt es für Mietwohnungen, die nach Einzug in Eigentumswohnungen umgewandelt werden.

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