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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen

Habe mir kurz Euer Forum angesehen und würde gern eine Meinung einholen...

Um kurz zu schildern um was es geht hier mein Posting:

Ich habe im Februar diesen Jahres eine sehr schöne DG Wohnung bezogen, dabei fiel im Bad auf das einige Fliesen Risse hatten. Die gesamte Wohnung ist ein ausgebauter Dachboden, also alles mit Gipskartoon ...
Nun ist es im Bad soweit, dass sämtliche Fliesen gerissen sind, die Fugen aufgeplatzt und das wasser aus der dusche nach und nach in die Fugen lief. Seitens der Hausverwaltung wurde auf unser Schreiben erst 2 Monate später reagiert und sich der Schaden angeschaut. (Die Fliesen wurden lediglich auf den Gipskartoon geklebt) Danach schickte man einen Sachverständigend er uns sagte das gesamte Bad muß rausgerissen werden und wird für 3 Wochen nicht nutzbar sein, da bereits hinter den Holräumen Schimmelbildung vermutet wird, trotz ausreichenden Lüften! Die Handtücher müssen inzwischen jeden Tag gewechselt werden, da diese total modrig riechen... schlimm...
Naja nun soll das gesamte Bad rausgerissen und wir haben keine Möglichkeit mehr zum waschen/duschen etc. ...
Was haben wir in so einem Fall für Rechte selbst bis endlich ein Baubeginn stattfindet und während des Baubeginn´s? Es kann doch nicht angehen das keine BAd und Toilettennutzung möglich ist... nun sind wir sprachlos vielleicht weiß einer einen Rat ...
Stichwörter: unnutzbarkeit + bad

0 Kommentare zu „Unnutzbarkeit Bad”

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