edy 14.01.2010 11:01
Hallo Jan85,
Wenn die Kaution überwiesen wurde,
dann hast du einen Kontoauszug.
Bei Barzahlung ohne Quittung,kann dir nur noch ein Zeuge helfen.
Aber da wird's schon schwierig,denn der
Vermieter könnte alles abstreiten.
lg
edy
Jan85 14.01.2010 11:17
ja nachweise darüber gibt es schon. ich selber bin azubi, habe damals die kaution vom amt bekommen, und habe das wiedr zurück bezahlt. praktisch das amt hat es überwiesen. also ich kann ich jetzt die mieten einbehalten, zuvor kündige ich es ihm aber an das es einbehalte bis ich den nachwies darüber habe. und mir passiert da nichts?
edy 14.01.2010 11:35
Hallo Jan85,
Wenn das Amt die Kaution an den VM
überwiesen hat,dann hast du doch bestimmt ein Schreiben vom Amt:
die Kaution von... wurde überwiesen.
Oder laß dir eine Kopie vom Amt geben.
Mieten kannst du keine einbehalten,
nur nach Auszug aus der Wohnung, kannst
du die Kaution zurückverlangen ( wenn alle
Mieten bezahlt wurden und keine Schäden
durch dich in der Wohnung entstanden sind)
lg
edy
Jan85 14.01.2010 11:44
hallo edy,
danke für deine nachricht, meine tante ist mal für einen RA tätig gewesen. und die sagt es gäbe ein gesetz gibt was neu ist. und ich die mieten einbehalten kann, bis ich einen nachweis darüber erhalte wo die kaution abgeblieben ist.
edy 14.01.2010 12:04
Hallo Jan85,
Und wenn der VM sagt er hätte keine
Kaution erhalten,dann mußt du das Gegenteil beweisen.Mach's dir doch nicht
so schwer.........
Miete darf nicht einbehalten werden.
oder ich möchte dieses Gesetz nachlesen
können.
lg
edy