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Flusenfischer hat diese Frage gestellt
Hallo,

folgende Situation:

Wir (meine Lebenspartnerin und Ich) leben seit 2015 in einem sehr hellhörigen Mehrfamilienhaus mit 8 Parteien.

Unseren direkten Nachbarn (mit denen wir Wand an Wand wohnen) haben 2017 angefangen regelmäßig gegen die Wand zu schlagen, mal haben sie uns auch Beleidigt oder schreien einfach so sehr laut rum.

Wir führen seither ein Lärmprotokoll.

Den Vermieter haben wir bereits mehrfach deswegen kontaktiert, er hat den beiden auch bereits die Kündigung ausgesprochen, diese sind jedoch nicht ausgezogen und eine Klage wollte der Vermieter nicht, da es auf seine Kosten gehen würde.

Nun haben wir von dem Anwalt unserer Nachbarn ein Schreiben erhalten, mit einer Unterlassung der Ruhestörung. Angeblich würden wir laut Trampeln, die Türen zuschlagen und an den Wänden kratzen.

Die Trittschalldämmung in unserem Haus ist sehr schlecht, wir hören selbst wenn Nachbarn durch die Wohnung laufen. Türen werden bei uns auch nicht zugeschlagen, natürlich kommt es aber mal vor das es einen Durchzug gibt und deshalb Türen lauter zufallen, das ist aber die Ausnahme und findet vorallem nicht Nachts statt (wie vom Anwalt der Nachbarn beschrieben).

An den Wänden kratzen tun wir überhaupt nie, das käme mir nichtmal in den Sinn, das einzige was ich mir erklären könnte ist das unsere Katze mal an der Wand war, der steht bei uns ja nicht 24 Stunden am Tag unter Beobachtung

Ja jetzt ist die Frage, was sollen wir machen? Noch wurden wohl keine rechtlichen Schritte eingeleitet, es wurde erstmal vermerkt das die Nachbarn durch Anwalt xy vertreten werden und wir sollen doch um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden, die Ruhestörung abstellen. Die Nachbarn würden ebenfalls ein Lärmprotokoll führen hieß es zudem in dem Schreiben.

Mit den Nachbarn zu reden ist leider nicht möglich, diese sind psychisch Krank und bereits beim Ordnungsamt in unserer Stadt gut bekannt.

Vielleicht hat jemand ein paar Tipps für uns? Wir beide sind aktuell noch Erwerbsunfähig, ich mache aber ab 1. April eine Widereingliederung und meine Lebenspartnerin wird ebenfalls bald wieder Arbeiten gehen können, allerdings ist es eben aktuell finanziell etwas knapper.

LG

1 Kommentar zu „Unterlassungsandrohung durch Anwalt der Nachbarn?”

forsetis Experte! 17.03.2021 14:37

Ich würde dem Anwalt sachlich und bestimmt schreiben, dass seine Mandanten falsch vortragen. Woher käme sonst die Kündigung der Wohnung durch den Vermieter. Diese Tatsache sollte schon Grund genug sein.

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