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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Liebe Forumsmitglieder,

am Freitag traf ein Brief von meinem Vermieter (eine AG) ein, in dem mir mitgeteilt wurde, dass auf Grund von Personalumstrukturierungsmaßnahmen und Softwareumstellungen geförderter Mietraum verwechselt wurde und dass meine Wohnung ebenfalls davon betroffen sei. Ich wurde gebeten, mich an das zuständige Amt zu wenden und dort den beigefügten WBS-Antrag einzureichen.

Einen WBS werde ich nicht bekommen, da mein Einkommen über dem Förderungssatz liegt. Ich wohne seit Herbst 2005 in der neuen Wohnung und habe seitdem Zeit und Geld in diese Wohnung investiert und hätte mich natürlich unter den gegebenen Bedingungen nicht für die Wohnung entschieden. Die Wohnung und die Lage gefallen mir sehr und so hatte ich vor, noch eine ganze Weile hier wohnen zu bleiben.

Wie wird der Mieter in solchen Fällen geschützt?
Könnte ich gegen eine Kündigung Einspruch erheben und wie sinnvoll wäre es? Gibt es eine Art "Mindestlaufzeit" für geförderten Wohnraum?

Ich möchte meinem Vermieter nichts unterstellen, aber angenommen, ich renoviere ein Haus und wende mich bzgl. der Renovierungskosten an Vater Staat, schließlich ist mein Wohnraum ja gefördert. Und angenommen ich entschließe mich dann ganz spontan um, diesen Wohnraum als nicht geförderten Wohnraum zu vermieten und genieße in der Zwischenzeit die Vorteile von erhöhten Einnahmen. Kann Vater Staat mich dann zu Recht weisen? Und wird alles wieder gut, wenn meine Mieter bei diesem (Affen-) Tanz das Tanzbein schwingen und schön brav mitmachen, indem sie einen WBS beantragen?

Diese und mehr Fragen schießen mir durch den Kopf..

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiter helfen könntet.

Viele Grüße
Myself
Stichwörter: verwechslung + wohnraum + gefördertem

1 Kommentar zu „Verwechslung von gefördertem Wohnraum”

Susanne Experte!

I.d.R. zahlen Mieter, die keinen WBS bekommen, eine Fehlbelegungsabgabe.

Allerdings fällt Deine Frage nicht unbedingt ins Mietrecht sondern ins Sozialrecht, daher mal einen Fachanwalt fragen!

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