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Unzulässiger Mehrheitsbeschluss über Gestaltung des Sondereigentums

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft nichtig, wonach die ursprünglich lose Verlegung der Bodenbeläge auf den zum Sondereigentum gehörenden Balkonen nicht geändert werden darf. Ein derartiger Beschluss greift in unzulässiger Weise in das Sondereigentumsrecht des betroffenen Wohnungseigentümers ein. Solch eine Bestimmung unterliegt nicht der Regelungskompetenz der Eigentümergemeinschaft.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 27.02.2002
3 Wx 348/01
NJW Heft 19/2002, X
WoM 2002, 276

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