smile30625 01.09.2009 11:39
Hallo,
aufgrund Ihrer Erbenstellung sind Sie kraft Gesetzes in die Untervermieterstellung Ihres Vaters eingetreten und müssen die Pflichten aus diesem Vertrag erfüllen.
Falls es sich hier um die Untervermietung von möblierten Räumen in der von Ihrem Vater selbst bewohnten Wohnung gehandelt hat, beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsende (ohne Kündigungsschutz).
Falls es sich nicht um möblierten Einliegerwohnraum handeln sollte, müssten Sie die Untermieterin mit den regulären Fristen (§ 573c BGB) kündigen, wobei zugunsten der Untermieterin die Kündigungsschutzvorschriften gelten.
Nach Ende des Hauptmietvertrages muss die Untermieterin die Wohnung räumen und hat ggfls. Schadensersatzansprüche gegen Sie.
Falls die Untermieterin Schäden verursacht, haften SIe hierfür als Hauptmieter gegenüber der Vermieter, können sich Schadensersatzzahlungen aber von der Untermieterin zurückholen.
Viele Grüße
smile