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Karis hat diese Frage gestellt
Leider ist mein Vater verstorben.
Da ich dieses Erbe angenommen habe, muss ich auch für seine Wohnung aufkommen.
Für diese Wohnung bezahle ich jetzt noch die Mietefür 3 Monate.
Nun hat mein Vater Untermieterin. Die sich nun weigert aus dieser Wohnung auszuziehen.
Es gibt keinen schriftlichen Vetrag mit ihr. Sie beruft sich auf einen mündlichen mit meinem Vater. Dem Vermieter ist hierzu nichts bekannt.
Was kann ich unternehmen, damit sie auszieht?
Und was, wenn sie Schäden in der Wohnung verursacht?

1 Kommentar zu „Untermieter zieht nicht aus”

smile30625 Experte! 01.09.2009 11:39

Hallo,

aufgrund Ihrer Erbenstellung sind Sie kraft Gesetzes in die Untervermieterstellung Ihres Vaters eingetreten und müssen die Pflichten aus diesem Vertrag erfüllen.

Falls es sich hier um die Untervermietung von möblierten Räumen in der von Ihrem Vater selbst bewohnten Wohnung gehandelt hat, beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsende (ohne Kündigungsschutz).

Falls es sich nicht um möblierten Einliegerwohnraum handeln sollte, müssten Sie die Untermieterin mit den regulären Fristen (§ 573c BGB) kündigen, wobei zugunsten der Untermieterin die Kündigungsschutzvorschriften gelten.
Nach Ende des Hauptmietvertrages muss die Untermieterin die Wohnung räumen und hat ggfls. Schadensersatzansprüche gegen Sie.

Falls die Untermieterin Schäden verursacht, haften SIe hierfür als Hauptmieter gegenüber der Vermieter, können sich Schadensersatzzahlungen aber von der Untermieterin zurückholen.

Viele Grüße
smile

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