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Kann mir bitte Jemand weiterhelfen. Ich habe mir einen Architekten bestellt, der meine Wohnung nach §§ 42 - 44 II. BV vermessen hat. Der Vermieter hat seinerseits ebenfalls einen Architekten bestellt, der nach DIN 276 / II BV vermessen hat. Die Ergebnisse weichen um mehr als 5% voneinander ab. Das wäre natürlich für eine eventuelle Klage wichtig, ob es hier verschiedene Ansatzweisen gibt, die unter Umständen auch beide gültig sind.
Ich bedanke mich im Voraus für eine helfende Antwort.
M. Götsch