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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben im Dezember 2003 die Betriebskostenabrechnung
für den Zeitraum vom 1.1.2002 bis zum 31.12.2002 bekommen,
wir haben in dieser Wohnung, 2002 nur vom 1.1 bis zum 28.02 gewohnt.
Wir sollen aber für diesen Zeitraum ca.300 Euro Wassergebühr
nachzahlen. Der Vermieter begründet das damit das er die Zähler
von einer externen Firma ablesen läßt und diese nur im Mai abliest.
Das heißt das der Abrechnungszeitraum eigentlich von Mai 2001 bis
Mai 2002 liegt. Meine Frage: Darf der Vermieter diesen Zeitraum
(Mai 2001 bis Dezember 2001) noch in die Betriebskostenabrechnung 2002 stellen? Oder ist der Vermieter im Recht da die externe Firma ja
so komisch abliest?

2 Kommentare zu „Betriebskostenabrechnung verjährt?”

Gast Experte!

Hallo,

wenn Ihr nur vom 1.1 bis zum 28.02 in der wohnung gewohnt habt, braucht ihr auch nur anteilig die kosten für wasser usw. für diesen zeitraum zu zahlen, wenn der vermieter probleme mit der abrechnung hat, ist das sein pech, also nur zahlen wenn die abrechnung schlüssig und genau erklärt ist, bzw. wenn die kosten genau auf euch umgelegt worden sind, abrechnungzeitraum der externen firma ist sein bier, soll er die sachen auseinander rechnen.

hart bleiben.

Gast Experte!

Hart bleiben und auf den Klageweg verweisen. Einspruch einlegen ist wichtig!

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