Gast
Hallo,
wenn Ihr nur vom 1.1 bis zum 28.02 in der wohnung gewohnt habt, braucht ihr auch nur anteilig die kosten für wasser usw. für diesen zeitraum zu zahlen, wenn der vermieter probleme mit der abrechnung hat, ist das sein pech, also nur zahlen wenn die abrechnung schlüssig und genau erklärt ist, bzw. wenn die kosten genau auf euch umgelegt worden sind, abrechnungzeitraum der externen firma ist sein bier, soll er die sachen auseinander rechnen.
hart bleiben.
Gast
Hart bleiben und auf den Klageweg verweisen. Einspruch einlegen ist wichtig!