forsetis 17.04.2012 13:17
Ich habe zwar eine sehr gute Kristallkugel (mit DSL Internetanschluss), aber trotzdem kann ich nicht erkennen, worum er hier überhaupt geht.
Vielleicht wäre es auch möglich, die Groß- und Kleinschreibung ganz gezielt einzusetzen, sowie auch Absätze im Text vorzunehmen. Beides würde das Lesen ungemein erleichtern, denn bedenken Sie, Sie möchten eine Antwort und da kann man beim Fragesteller etwas mehr Mühe erwarten.
petitemary 17.04.2012 17:11
eigentlich steht ja haargenau das drin,um was es mir geht.völlig egal ob der Groß-und Kleinschreibung. Der Inhalt bleibt dergleiche.
forsetis 17.04.2012 17:46
So, so, Sie sind also der Meinung, dass Ihre aneinander gereihten Buchstaben leserlich sind? Dann müssen Sie eben warten, bis sich jeman d findet, der sich Ihren hingeschmierten Text antut. So einfach ist das.
meli-lou 17.04.2012 21:38
*kopfschüttel*
Ich geb forsetis Recht. Habe auch versucht, den Inhalt zu entschlüsseln, ich erkenne keine Logik.
Wie wärs mal mit vernünftigen Zusammenhängen statt diesem Geplärr...
Bei manchen Schreibweisen wundert mich nicht, warum diverse Personen keine Arbeit haben... wenn eine Bewerbung auch so aussieht
Haben Sie einen unterschriebenen Mietvertrag oder nur eine mündliche Zusage oder was???
Was bedeutet "gehen nicht auf den Mietvertrag ein", ist die Wohnung nicht leer oder bekommen sie keinen Schlüssel?
Übrigens schön dass Sie wegen so einem Mist mit einem Anwalt auf unsere (Steuerzahler) Kosten drohen!?
Naja, ein normal denkender Mensch kommt da nicht mit.
LG
Chakameh 18.04.2012 18:27
Nach meiner Deutung der schwer verständlichen Anfrage existiert hier offensichtlich ein Mietvertrag über eine Wohnung, über die, weil der Vormieter sie wegen eines Krankenhausaufenthalts noch nicht geräumt und notwendige Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt hat, der neue Mieter nicht rechtzeitig verfügen kann. Dem mit Anwalt gedrohten Vermieter ist die Lage des neuen Mieters offensichtlich gleichgültig und/oder er weiß selber nicht, wie er seinem neuen Mieter die Wohnung verfügbar machen kann. So bietet er ein Rücktrittsrecht vom Vertrag an, das der neue Mieter aber nicht ausüben will, weil er keine Aussicht auf eine neue Wohnung hat. Außerdem befürchtet er wohl Probleme mit der schwerfälligen und umständlich arbeitenden ARGE und sieht sich demnächst auf der Straße liegen. Die Situation ist wirklich sehr kompliziert und auf die Schnelle sicherlich nicht lösbar. Der seine Wohnung nicht in Besitz nehmen könnende Mieter könnte sich vielleicht auf den Standpunkt stellen, den ihm seine Wohnrechte nicht einräumenden Vermieter verantwortlich zu halten und ihn mit den zusätzlichen Kosten zu belasten, die er für ein Notquartier zusätzlich aufzubringen hätte, um nicht tatsächlich auf der Straße zu liegen. Ein solches Vorgehen müßte dem Vermieter aber schriftlich angedroht werden, wozu, wie man sieht, der Mieter selber praktisch nicht fähig sein wird. Er könnte das durch einen Rechtsbeistand machen lassen, wenn er einen findet, der seine Lage versteht und bereit ist, ihm zu helfen.
Vielleicht geben forsetis und meli-lou ihre sehr verständliche Zurückhaltung auf und geben sie doch noch einen guten Rat, den auch das Forum interessieren würde.
petitemary 24.04.2012 10:18
Chakameh hat haargenau das, was das Problem ist,doch verstanden!
Alles haargenau, wieso schafft es dann niemand sonst?
Wer sich nur etwas Zeit nimmt, Dinge genau zu lesen, der versteht alles.
Und wegen einem Internetpost gleich dies zu schreiben " wenn so ein Bewerbungsausschreiben aussieht " oder " Geplärr" sowas verbitte ich mir !
Man sollte die Waage halten zwischen einem Internetpost und einem Dokument,wie eine Bewerbung,und deswegen auch nicht gleich so reagieren, mit solchen Sprüchen " kein Wunder das solche Menschen keine Arbeit haben"
Wegen Groß- und Kleinschreibung zu kritisieren, statt wirklich an einem Problem zu arbeiten, sowas ist wirklich lächerlich, es als "dahin schmierend" darzustellen, das ist anmaßend.
Wie ich sehe ist es eine Internetplattform wo es um Mietrecht geht,und NICHT um Groß-und Kleinschreibung.
petitemary 24.04.2012 10:22
Und ich habe extra mich an diese Plattform angemeldet,um Rat zu bekommen.
Es ist meine erste Wohnung, und ich muss alles allein regeln, da ich keinerlei Familie besitze o.Ä.
Deswegen frage ich um Rat, denn für Anfang 20, ohne jeglichen Rückhalt und Hilfe ist es schon recht anstrengend.
Denn mein Vermieter ist türkischer Landsmann, genau wie seine gesamte Immobiliengesellschaft UND auch der jetzige Vormieter, und allein als Mädchen Anfang 20 kann man sich nicht gegen solche Menschen durchsetzen,wenn man merkt, man wird immer vertröstet auf ungewisse Zeit.
Besonders wenn man keinerlei Zeit mehr hat.
Chakameh 26.04.2012 15:47
Wenn niemand den erbetenen Beistand gewähren will und diejenigen, die sonst auf dieser Plattform das große Wort führen, sich in Schweigen hüllen, so will ich meinerseits, obwohl nicht rechtskundig, wenigstens versuchen, Petitemary bei ihren Ausdrucksschwierigkeiten mit einer unverbindlichen, aber konkreten Empfehlung eines Textes für einen Brief an ihren Vermieter zu helfen, wie ich ihn auch selber sofort schreiben würde, wenn ich in ihrer Lage wäre:
Sehr geehrter Herr Vermieter, nachdem ich meine bisherige Bleibe spätestens Ende des Monats verlassen muß, soll das mit Ihnen vereinbarte Mietverhältnis am 1.Mai 2012 beginnen. Ich erwarte darum, daß Sie mir die vermietete Wohnung rechtzeitig und im vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung stellen. Ihr Angebot, den zwischen uns abgeschlossenen Mietvertrag aufzuheben oder für ungültig zu erklären, kann ich leider nicht annehmen. Das könnte ich nur tun, wenn ich eine andere Wohnung hätte und auf die von Ihnen gemietete Wohnung nicht angewiesen wäre. Es ist mir aber nicht gelungen, eine andere Wohnung zu finden, so daß ich die von Ihnen gemietete Wohnung nicht aufgeben kann. Bei allem Verständnis für Ihre Probleme, die an mich vermietete Wohnung nicht rechtzeitig räumen und nicht in einem vertragsgemäßen Zustand übergeben zu können, kann ich es mir nicht leisten, auf die Wohnung zu verzichten. Ganz im Gegenteil muß ich auf Ihre Vertragserfüllung bestehen und Sie schadenersatzpflichtig halten, wenn Sie es mir nicht möglich machen, in meine Wohnung einziehen zu können. Sie können versichert sein, daß ich die Lage nicht ausnutzen werde. Da ich aber praktisch auf der Straße säße, müßte ich ein Notquartier akzeptieren bzw. bin ich darauf angewiesen, mir notfalls in einem Hotel oder, falls möglich, bei einem privaten Anbieter ein Quartier zu nehmen, bis Sie mir mitteilen, daß meine Wohnung bei Ihnen für meinen Einzug bereit steht. Ein Ersatzquartier kann teurer sein als die Bruttomiete, die ich an Sie bezahlen würde. Ich weiß nicht, wie sich die ARGE in meiner Lage verhalten wird, die mich bei den Mietzahlungen an Sie unterstützen will. Auf jeden Fall wollen Sie aber verstehen, daß ich meinen Anspruch auf die Wohnung bei Ihnen mit allen rechtlichen Folgen aufrecht erhalten muß. Ich werde alle sich mir bietenden Möglichkeiten ausschöpfen, um in meine Wohnung zu kommen, in der ich leben möchte.
Mit freundlichen Grüßen, Petitemary