Gast
Hallo,
die abrechnung soll jährlich erfolgen, d.h. es soll immer das letzte jahr abgerechnet werden, ich meine das es nicht richtig ist, das 2-jahre miteinander gemischt werden - so kann normalerweise keine richtige und prüfbare abrechnung erstellt werden, ein gesetz oder so kenn ich leider auch nicht.
Gast
Der auf der Nebenkostenabrechnung genannte Zeitraum ist Wichtig.
Rechnungen müssen auf dieses Datum abgegrenzt werden das heißt bei Ihrer Prüfung der Nebenkosten müssen Sie zwei Rechnungen Prüfen, und zwar:
die auf das Datum 01.01.02 bis 31.05.02 abgegrenzte Rechnung
die auf das Datum 01.06.02 bis 31.12.02 abgegrenzte Rechnung
Sonst die Betriebskostenabrechnung für Sie nicht prüffähig!