forsetis 28.09.2013 16:03
1. Ein neuer Eigentümer übernimmt einen Mietvertrag immer in der Form, in der er abgeschlossen wurde. Wenn keine Kaution vom vorherigen Vermieter gefordert wurde, dann ist auch keine vereinbart. Ergo kann sie auch nicht nachgefordert werden.
2. Ob die Mieterhöhung vom Vormieter den Vorschriften entsprach, kann ich nicht beurteilen. Sollte das Mieterhöhungsbegehren aber korrekt verlaufen sein, dann ist die höhere Miete auch zu entrichten, egal ob neuer oder alter Vermieter.
Anzumerken ist, dass der Abschluss einer Warmmiete schon lange nicht mehr gültig ist. Die Kosten für die Heizung müssen getrennt von der Nettomiete ermittelt und abgerechnet werden.
Darum meine Frage: Was ist im Mietvertrag zur Nettomiete und den Betriebs(Neben)kosten vereinbart. Erst dann ist eine Antwort auf Ihre Frage möglich.
Karlheinz12345 29.09.2013 12:44
Oh hallo,
1. Ein neuer Eigentümer übernimmt einen Mietvertrag immer in der Form,
in der er abgeschlossen wurde. Wenn keine Kaution vom vorherigen Vermieter gefordert wurde,
dann ist auch keine vereinbart. Ergo kann sie auch nicht nachgefordert werden.
Wirklich supernett von Ihnen - Dankeschön
- Haben Sie vieleicht einen Tip zu einem Link ( Gesetz Text passage o.ä. - wo sucht man denn da ) ?
Den Rest (Teil Zwei der Frage) schaff ich (denk ich jedenfalls).
- hab herausgefunden daß mein Nachbar eine ordentliche Abrechnung bekam
- und da hingehend, erfrage gleich Morgen bei der Hausverwaltung mal nach.
viele liebe grüße und ein kräftiges Dankeschön )