Gast
kurz und Knapp gesagt Nein.
Gründe hierfür ist das eine Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses, grundsätzlich erst nach einer Abmahnung erfolgen kann. Dies muss nicht immer zwangsläufig der Fall sein. Hier jedoch stellt sich der Fall dar als wenn der wille zur beseitigung da ist. Folglich lässt sich hier ableiten das ihr kein Recht zur Fristlosen Kündigung habt.
Sonderkündigungsrechte sind im übrigen klar von einem Gericht dargelegt und im folgenden dargestellt, bei Heirat, erheblichen Familienzuwachs oder bei beruflich bedingten Umzügen in eine Andere Stadt. Durch das offene Fenster sehe ich auch keine Erhebliche Gesundheitliche Belastung.
jedoch der Mietminderung durch nochmalige Fristsetzung steht nichts im Wege.
Dies ist keine Rechtsberatung!!!!