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Bajuwarophil hat diese Frage gestellt
Liebes Forum,

meine Frage ist folgende: Seit Mitte 11/2016 habe ich meine Wohnung, der Mietvertrag hat eine Mindestmietlaufzeit bis 31.10.2018.
Ich würde danach auf keinen Fall verlängern und mein Vermieter weiß das auch.

Nun ist es aber so: Ich will raus. Grund: Die Wohnung ist scheiße (also auch objektiv, die Bude ist abgewohnt, hellhörig, den Kläffer der Nachbarin würde ich - eig. ein Hundefreund - gerne erwürgen, der Vermieter investiert nichts und hat bei der Wohnungsbesichtigung quasi zugegeben, unmotiviert zu sein, er fragte mich sogar fast verzweifelt, ob ich sie nicht kaufen wolle...)

Nun überlege ich mir, ihn um eine komplette Untervermietung zu bitten, damit ich mir für die Restzeit ohne finanzielle Doppelbelastung noch eine andere Wohnung nehmen kann. Mein Mietvertrag sagt, dass hierfür die ausrückliche Erlaubnis des VM erforderlich ist.

Die Frage ist nun: Wie stelle ich es an? Habe schon überlegt vorzugeben, dass ich im Ort zu meiner Freundin ziehe (was ja wohl ein berechtigtes Interesse wäre, oder?). Natürlich wäre dem nicht in Wirklichkeit so :)
Aber da mein Vermieter eh seine Ruhe haben will und zufrieden ist, wenn nur die Miete regelmäßig und püntklich fließt, wäre er vllt. nicht mal abgeneigt - vor allem, wenn ich ihm einen (Unter)Mieter präsentiere, der sich ggf. sogar länger verpflichten würde, als ich noch in dieser Bude bliebe... und er hätte Ruhe vor mir ;)

Ich frage mich nun, ob und wenn ja, wie ich den fingierten Umzug in die Wohnung der fiktiven Partnerin nachweisen müsste? Oder reicht allein die glaubhafte Anzeige?

Zum Prinzip Untervermietung: Ich würde die Miete dann von meinem Untermieter kriegen und an meinen VM durchreichen. WENN der dann aber nicht zahlt, habe natürlich ich den Zonk?
Meine Mutter riet mir schon, unbedingt einen Vertrag mit einem Untervermieter aufzusetzen.
Aber wenn mir mein VM die Untervermietung verweiger sollte und ich sie trotzdem mache, wäre doch ein solcher Untermieter-Vertrag sowieso nichtig, da ja gar nicht auf legalem Boden stehend, oder?

Das waren einige Fragen. Ich freue mich über viele gute Antworten.

Herzlichen Dank und VG

2 Kommentare zu „Vermieter um Untervermietung bitten - Nachweis über berechtigten Grund?”

forsetis Experte! 16.05.2017 14:06

Das wäre dann keine Untervermietung, sondern eine Gebrauchsüberlassung der kompletten Wohnung. Und auch hier geht ohne Erlaubnis des Vermieters nichts. Darum erst die (schriftliche) Erlaubnis einholen, bevor man einen weiteren Gedanken verschwendet.

Bajuwarophil 16.05.2017 17:21

Vielen Dank! Das ist mir schon klar. Habe schon anderswo gelesen, dass ein VM einer vollständigen Überlassung nicht zustimmen muss. Ich weiß auch, dass ich weiterhin voll für meinen Untermieter haften würde, hinsichtlich Schäden, Zahlungsverzug etc. Aber gesetz dem Falle er tut es: Müsste ich mein Vorhaben offiziell beurkunden mit Namen, Unterschrift der fiktiven Person etc?
Aber eigentlich kann ich mir die Antwort ja fast selbst geben.

Hast du (ich erlaube mir das "du" einfach mal) noch weitere legale Ideen, wie ich aus dem Schlamassel ausbrechen könnte, z.B. Mindesmietdauer umgehen/verkürzen etc.?

Habt schönen Dank.

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