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Bliesath hat diese Frage gestellt
Sehr geehrte Damen und Herren,


Mein Mann meine Tochter und ich wollen ein Haus mieten. dieses Haus entspricht genau unseren Vorstellungen, wir suchen schon so lange und möchten wirklich gerne in diesem Haus wohnen.
Das ganze hat einen Hacken, der Vermieter belagert 2 von drei Kellerabteilen mit seinem Eigentum, eher gesagt Schutt, Bretter Rohre ect. die Dinge sind Sperrmüllreif!
Der einzige freie Kellerraum ist der Waschraum.
Der Vermieter schrieb in der Zeitung folgendes Inserat:
Haus m. Garten in …, 5 Zi., EBK, Bad, WC, ZH u. Keller.
Darf ein Vermieter in seinem Inserat schreiben, dass er den Keller mit vermietet wobei dort sein Eigentum gelagert ist?
Was kann ich unternehmen, dass er sein Eigentum aus dem Keller verräumt.
Dürfen wir dies räumen?
Gibt es da eine gesetzliche Regelung die über dem individuellen Mietvertrag steht?
Wir benötigen selbst den Keller als Abstell- und Werkfläche.
Die Vormieterin sagte, dass der Vermieter regelmäßig mind. 1mal Wöchentlich ohne Ankündigung vor der Haustüre steht und in den Keller geht.

Dann hätte ich noch eine andere Frage zu meiner Situation.
Der Vermieter hat eine Einbauküche gestellt, der Herd funktioniert nicht. Die Küche ist relativ alt und rustikal.
Wir haben eine eigene Küche, die nicht ganz billig war. Sie würde auch genau in diese Wohnung passen, gibt es ein Recht, dass man seine eigene Küche mit bringt und der Vermieter seine Einbauküche abmontiert muss?
Es währ uns schon auch sehr wichtig unsere eigene Küche mitbringen zu können.

Vielen Dank im Voraus für ihre Antworten,

Lg Stephanie

6 Kommentare zu „Vermieter belagert 2 Kellerräume mit seinem Eigentum!”

Balkonexperte Experte! 18.12.2010 09:16

Darf ein Vermieter in seinem Inserat schreiben, dass er den Keller mit vermietet wobei dort sein Eigentum gelagert ist?

Warum soll er das nicht schreiben dürfen? Es ist ja schließlich noch ein Kellerraum vorhanden.

Dürfen wir dies räumen?

Natürlich nicht! Sie können und dürfen aber fragen.

gibt es ein Recht, dass man seine eigene Küche mit bringt und der Vermieter seine Einbauküche abmontiert muss?

Das einzige Recht, das Sie haben ist, sich ein anderes Haus zur Miete zu suchen. Mit Ihren Vorstellungen von Recht oder Unrecht werden Sie aber auch dann auf Probleme stoßen. Darum mein gut gemeinter Rat, bauen Sie selbst, dann können Sie alle Ansprüche verwirklichen.

Berthelstal Experte! 18.12.2010 09:56

Dem Rat des @Balkonexperten ist nichts hinzuzufügen. Mit einem einfachen Wort: Marktwirtschaft!

mono Experte! 18.12.2010 10:44

Warum klären Sie Ihre Anliegen mit dem VM nicht einfach VOR Abschluss des MV ? So weiß jede Partei, woran sie ist.

Grds. muss ich meinen Vorrednern zustimmen - mit Ihrer Einstelung provozieren Sie geradezu den Beginn eines zerrütteten Mietverhältnisses.

meli-lou aktiver Benutzer 18.12.2010 16:57

Hallihallo,
ich kann gut verstehen dass Ihr euch so ein Häuschen wünschen würdet, aber ich geb euch den guten Rat... FINGER WEG!
Wartet lieber auf ein besseres Angebot... ich bin selber Geschädigt von aufdringlichen privaten Vermietern. Überleg doch mal, da er Sachen im Haus hat, kann er permanent vorbei kommen und in eurem Haus sein. Auch eure Vormieter haben ja scheinbar die Erfahrung gemacht. Wenn euch das mal auf die Nerven geht, ist es schwer ihn auf Abstand zu halten. Und ich denke, wenn fremde Personen immer Zugang zum Privatleben und Umfeld haben ist das nicht gut. Man sollte schon eine höfliche Distanz wahren, sonst werden eventuelle Probleme auch schnell persönlich...

Bladder Experte! 19.12.2010 07:17

- Warum machen Sie den Abschluss des Mietvertrages nicht abhängig von der Räumung der Kellerräume?

- Natürlich dürfen Sie die Einbauküche des Vermieters entfernen. Sie müssen nur nach Mietvertragsende den alten Zustand wieder herstellen.

Bliesath 19.12.2010 14:53

Danke für eure Antworten.
Das tolle an dem Haus ist, dass die Miete nur 550 Euro Warm kostet! Wir suchen schon sooo lange und für diesen Preis hatten wir noch keines gefunden. Es ist auch sehr Zentral, daher würde uns ein Auto reichen und wir benötigen kein zweites!

Danke auch für den Tipp mit der Küche!

Ein Haus zu bauen, darüber hatten wir auch schon des Öfteren nachgedacht. Momentan wohnen wir im 5. Stock ohne Lift, mein Mann ist immer auf Montage und ich muss mit meiner kleinen Tochter Einkäufe erledigen ect. immer in den 5. Stock mit einer 2 Jährigen Tochter zu laufen ist nicht so einfach, wir wollen sie auch ein bisschen mehr raus lassen können, dass ist in unserer Wohnung auch nicht möglich, daher wollen wir so schnell wie möglich raus.

Der Vermieter ist schon an die 70 Jahre, hat mehrere Häuser, vielleicht besteht auch die Möglichkeit dieses Haus einmal zu Kaufen, da der Vermieter dies bestimmt auch nicht ewig machen kann.

Wir wollen das Haus schon sehr gerne zur Miete haben.

Wir dürfen die Dinge des Vermieters nicht wegwerfen, dürften wir diese Dinge in den Schuppen verlagern der auch vorhanden ist???
Im Schuppen sind auch einige Dinge von ihm drin, kaum Platz eigene Sachen unter zu stellen.
Wenn sein Eigentum in dem Schuppen wäre, dann müsste er nicht regelmäßig das Haus betreten.

Lg

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