Berthelstal 21.09.2011 22:57
wurde schon mal beantwortet
Bladder 22.09.2011 07:59
In Kurzform, ohne auf Details einzugehen:
Im Mietrecht kann man einen Mietvertrag, egal ob dieser mündlich oder schriftlich abgeschlossen wurde, n u r s c h r i f t l i c h kündigen. Der Vermieter hätte immer eine Begründung liefern müssen. Einzige Ausnahme bei möblierten Zimmern innerhalb der Mietwohnung des Hauptmieters.
Wenn man das mit in diesen Fall einbezieht, dann ist die Kündigung unwirksam gewesen. Der Mietvertrag würde immer noch bestehen.
Anderer seits, ist eine zu unrecht erfolgte Kündigung, der der Mieter nachgekommen ist, ein ganz heißes Eisen für den Vermieter. Der Mieter könnte alle Unkosten die ihm durch eine solche falsche Kündigung entstanden sind, über eine Schadensersatzklage vom Vermieter verlangen.
Aber wie schon gesagt, es handelt sich bei meinen Ausführungen lediglich um einen kurzen Überblick.
Ich würde mir nicht zutrauen hier eine Entscheidung zu treffen. Das wird wohl ein Richter besser können.
Eine Beratung durch einen Fachanwalt ist zu empfehlen. Natürlich ist alles eine Kostenfrage.