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bavarian hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Mangels provisionsfreier Alternativen bin ich am 01.09.2010 in eine Wohnung gezogen, die von einem örtlichen Immobilienunternehmen, dessen Geschäftsgegenstände laut eigener Homepage der An- und Verkauf von Immobilien, die Vermietung von Wohn- und Gewerberäumen sowie die Hausverwaltung sind.

Die gesamte Vertragsanbahnung einschließlich Unterzeichnung des Mietvertrages und Barzahlung von Kaution und Provision fand mit einem Makler des Unternehmens statt. Ob dieser selbständig oder als Angestellter für das Immobilienunternehmen arbeitet, weiß ich nicht. Die Rechnung über die Vermittlungsprovision ist jedoch von dem Immobilienunternehmen selbst ausgestellt.

Vermieter der Wohnung ist eine GdbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) bestehend aus einem Ehepaar, mit dem ich bisher keinerlei Kontakt hatte, sowie dem Geschäftsführer und Vertretungsberechtigten des besagten Immobilienunternehmens.

Ist eine Vermittlungsprovision in dieser Konstellation legitim oder habe ich eine Chance, diese zurück fordern zu können?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

LG...
bavarian

1 Kommentar zu „Vermittlungsprovision legitim?”

Berthelstal Experte! 01.03.2012 10:45

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