Susanne
Gibt es dazu eine schrfitliche Vereinbarung?
Wenn nicht: mündliche Vereinbarungen haben das Problem der Beweisbarkeit. Wenn Du beweisen kannst, dass das Laminat Dein Eigentum ist, so darfst Du es mitnehmen.
k-seven
ja, ich habe eine rechnung über die materialkosten des laminats
der vermieter hat sicher keine rechnung über seine schwarzarbeit, aber lässt sich sicher "zurückdatieren"...
ansonsten hab ich nichts unterschrieben, dass das laminat das eigentum des vermieters ist! oder gibt es da "versteckte" klauseln im mietvertrag?
danke und liebe grüße,
christian
Susanne
Hast Du schon mit dem Vermieter gesprochen?
Folgendes Problem könnte meiner Meinung nach auftreten:
der vertragsgemässe Zustand der Wohnung war mit Teppichboden. Wenn Du das Laminat ausbaust, muss der vertragsgemässe Zustand wieder hergestellt werden. (das wäre ein möglicher Anspruch des Vermieters)
Daher solltest Du eine gütliche Einigung suchen!
k-seven
das mit dem "vertragsgemäßen zustand" hatte ich befürchtet. daher auch meine frage: wenn im mietvertrag nirgendwo vermerkt ist, dass sich zu beginn des mietverhältnisses teppichboden darin befand, kann ich damit argumentieren...?
ich werde natürlich versuchen, die kosten auf die nachmieter (unter abzug einer nutzungsgebühr von 6 monaten unsererseits) umzuwälzen.
danke vielmals dennoch!