Kili hat diese Frage gestellt
Hallo, angenommen man hat folgenden Fall vorliegen: Eine Frau wohnt seid über 50 Jahren in einer Eisenbahnerwohnung: Ihr Mann war Eisenbahnbeamter und ist verstorben. Sie selbst ist nun zu 100% schwerbehindert und erhält Pflegestufe II, kann die Wohnung schon lange nicht mehr ohne fremde Hilfe verlassen. Nun will dieser Bauverein einen ganzen Häuserblock kernsanieren und kündigt allen Mietern die Wohnung. Dieser mögliche Fall hört sich wohl tragisch an und ist es ja auch. Die Frau ist allein völlig hilflos, ihr einziges Kind, ihre Tochter, wohnt 25km entfernt, ist selbst arbeitslos und versorgt ihre Mutter regelmäßig in deren Wohnung. Auch kommt täglich 1 mal Essen auf Rädern und einmal pro Woche eine Pflegerin zum Baden, gelegentlich die Fußpflege und die Friseuse. Alles ist gut organisiert und die Frau geniest ein den Umständen entsprechend angenehmen Lebensabend.
Welche Möglichkeiten bieten sich an, gegen diese Kündigung sich zu wehren, besonders in diesem schweren Härtefall. Für einen Umzug fällt der Frau das Geld, außerdem ist die langjährige Gewöhnung an die Wohnung für sie eine Hilfe bei ihrer Behinderung, sie könnte sich woanders schlecht neu einleben und kann sich von der Wohnung zudem sehr schwer trennen. Und kann man sie in diesem Fall einfach ins Heim schicken. Ich finde dieser mögliche Fall ist so traurig das ich hoffe hier Hilfestellung zu finden. Was ist mit der perfekt eingebauten Einbauküche, die nur in diese Wohnung passt, weil die Küche sehr verwinkelt ist? Sie ist im Vertrauen auf diesen Bauverein in keiner Rechtschutzversicherung und auch nicht in einem Mieterschutzverein,
Viele liebe Grüße
Peter