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Wir hatten schon immer Ärger mit unserem ehemaligen Vermieter. Nebenkostenabrechnungen kamen entweder gar nicht oder fehlerhaft. Nun warteten wir bis zum 31.12.2005 auf unsere Abrechnung für 01.01.2004-31.04.2004. Vergebens. Laut Recht hat der Vermieter dann keine Ansprüche mehr auf etwailige Nachzahlungen und mehr noch muss er die gesamten Vorausszahlungen zurück erstatten. In unserem Fall immerhin 4mal 138 €. Also haben wir direkt am 02.01.2006 persönlich ein Schreiben bei Ihm eingeworfen und um überweisung der Vorausszahlung und der noch ausstehenden restlichen Kaution gebeten. Darauf bekamen wir keine Antwort also verfasste unser Anwalt ein entprechendes Schreiben. Darauf erhielten wir recht bald eine Antwort. Mit einer glatten Lüge denn der Vermieter behauptet nun die Abrechnung sei uns am 24.11.2005 zugegangen. Wir haben diese nur niemals erhalten. Komisch dass ausgerechnet dieses Schriftstück auf dem Postwege verloren gegangen sein soll...Meine Fragen ist nun ob der Vermieter es beweisen muss, dass er das Schreiben fristgerecht an uns versendet hat z.B. per Einschreiben mit Rückschein oder ob er jetzt auf der sicheren Seite ist weil er hier eine Lügengeschichte erzählt? Denn wir haben nie eine Abrechnung bekommen und hatten uns schon gefreut jetzt sollen wir sogar noch über 100 Euro draufzahlen und unsere Kaution sei auch verbraucht.
Danke schonmal für die Antworten