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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir hatten schon immer Ärger mit unserem ehemaligen Vermieter. Nebenkostenabrechnungen kamen entweder gar nicht oder fehlerhaft. Nun warteten wir bis zum 31.12.2005 auf unsere Abrechnung für 01.01.2004-31.04.2004. Vergebens. Laut Recht hat der Vermieter dann keine Ansprüche mehr auf etwailige Nachzahlungen und mehr noch muss er die gesamten Vorausszahlungen zurück erstatten. In unserem Fall immerhin 4mal 138 €. Also haben wir direkt am 02.01.2006 persönlich ein Schreiben bei Ihm eingeworfen und um überweisung der Vorausszahlung und der noch ausstehenden restlichen Kaution gebeten. Darauf bekamen wir keine Antwort also verfasste unser Anwalt ein entprechendes Schreiben. Darauf erhielten wir recht bald eine Antwort. Mit einer glatten Lüge denn der Vermieter behauptet nun die Abrechnung sei uns am 24.11.2005 zugegangen. Wir haben diese nur niemals erhalten. Komisch dass ausgerechnet dieses Schriftstück auf dem Postwege verloren gegangen sein soll...Meine Fragen ist nun ob der Vermieter es beweisen muss, dass er das Schreiben fristgerecht an uns versendet hat z.B. per Einschreiben mit Rückschein oder ob er jetzt auf der sicheren Seite ist weil er hier eine Lügengeschichte erzählt? Denn wir haben nie eine Abrechnung bekommen und hatten uns schon gefreut jetzt sollen wir sogar noch über 100 Euro draufzahlen und unsere Kaution sei auch verbraucht.

Danke schonmal für die Antworten
Stichwörter: versand + abrechnung

1 Kommentar zu „Versand der Abrechnung”

Susanne Experte!

Über die Kaution muss er eine korrekte Abrechnung machen.

Natürlich muss er beweisen, dass er die Abrechnung zugstellt hat, aber nur, wenns vor Gericht geht.
Eurer Anwalt hat aber auch nicht richtig Ahnung, oder?

Vom VM eine Abrechnung über die Kaution verlangen. Die Euch nachträglich zugesandte Abrechnung seht Ihr als ausserhalb der Ausschlussfrist zugestellt an und der VM hat damit keinen Anspruch auf Nachzahlung. Auch was er von der Kaution hier verrechnet hat, muss er zurückzahlen.

Ansonsten würde ich das Geld einklagen.

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