Bladder 22.12.2010 07:25
Diese Frage ist ohne genaue Kenntnis des Versicherungsumfangs nicht zu beantworten.
Ein guter Weg wäre die Belegeinsicht beim Vermieter, zu der er rechtlich verpflichtet ist.
mono 22.12.2010 07:38
Gerade über (Versicherungs-)Rahmenverträge werden oft und gerne Positionen umgelegt, für die allein der Eigentümer verantwortlich ist - besispielsweise ein Prämienanteil für eine Mietausfallversicherung (obwohl dieser bei der Größe des Hauses nicht all zu hoch ausfallen dürfte).
Ohne Kentnis der Versicherungsverträge ist eine Einordnung jedoch nicht möglich.
mono 22.12.2010 09:54
Aufälig ist allerdings, dass bereits ein Vorwegabzug vorgenommen wurde. Ausgehend von den Gesamtkosten/ Gesamtfläche entfiele auf Ihre Wohnfläche ein Anteil i.H.v. 569,95 €. Ein Indiz dafür, dass die Police Positionen enthält, die nicht umlegbar sind und deshalb herausgerechnet wurden. Ob es weitere, nicht umlagefähige Anteile gibt, gilt es jetzt durch Sie zu überprüfen.
edy 22.12.2010 11:11
Hallo,
Vielleicht größere Glasflächen?
lg
edy