BK-Mann
Hallo
ihre Kündigungsfrist ist 3 Monate und bleibt drei Monate. Ihr Vermieter kann Ihnen nichts aufs Auge drücken. Wenn der Vermieter kündigen würde, müsste er die Frist von 9 Monaten einhalten. Also ruhig nach 3 Monaten Kündigungsfrist ausziehen.
Gruß
BK-Mann
Ghostraider
Sie haben 3 Monate Kündigungsfrist.
Ich denke mal das Sie ein gutes Verhältnis zum Vermieter hatten und er enttäuscht ist, das Sie nun mit Distanz im das Schreiben aufs Auge gedrückt haben.
Da Sie wie ich es raus gelesen habe in finanziellen Schwierigkeiten sind sollten Sie zum Amt gehen und wegen Mietbeihilfe nachfragen um die drei Monate die Miete weiter zahlen zu können.
Vielleicht gibt es auch noch Möglichkeiten doch die Wohnung weiter halten zu können und mit dem Vermieter zu sprechen so das die Kündigung zurückgenommen wird oder sofort ein neuer Mietvertrag geschlossen wird.
Aber sehen Sie erst einmal zu das Sie vom Amt Geld zur Miete bekommen.
Gruß
pcwilli
Susanne
Der Mieter hat alles richtig gemacht. Die KF beträgt 3 Monate und eine Kündigung ist schriftlich zu machen. Was der Vermieter gern möchte ist irrelevant, was sollte auch ein Gespräch bringen.
Eine Kündigung ist allerdings lediglich empfangsbedürftig. Offenbar hat der Vm sie ja auch bekommen, was an seiner Reaktion zu merken ist.
Er braucht allerdings weder darauf irgendwie zu reagieren, noch eine Bestätigung zu schreiben oder sonstwas. Das Mietverhältnis ist zum Ende der Kündigungsfrist beendet. Warum der VM jetzt so sauer ist, sollte vielleicht noch mal durch den Fragesteller erläutert werden!
Pit1177
Erstmal danke für die Antworten,sie haben mir sehr weitergeholfen.Zum ersten muß ich zu meinem VM sagen das er mit keinem früheren Mieter im guten auseinander gegangen ist.Es gab immer Zoff und sogar Hausverbote.Er ist kein netter Mensch besonders wenn es nicht nach seiner Nase geht.Warum er so reagiert habe ich keine Ahnung,ist mir aber auch eigentlich egal.Ich weiß das ich so wie es vorgeschrieben ist gekündigt habe und damit hat sich das für mich erledigt.Ich hoffe nur das die letzten Wochen so schnell wie möglich vergehen da er uns seit der Kündigung mit allerlei Dingen das Leben schwer macht.
Noch eine Frage habe ich.
Ich werde mit großer wahrscheinlichkeit schon eher ausziehen,ist es dann mein Recht das ich nur die Kaltmiete zahle für die letzten 2 Monate?
Ghostraider
Nein, auch in der Kündigungszeit muss die Miete mit allen Umlagen gezahlt werden.
Wenn der Mieter 4 Wochen Urlaub macht kann er ja auch nicht nur die Kaltmiete zahlen, auch da läuft die Miete voll durch.
Gruß
ghost
kurisu
Wie sieht es denn aus, wenn im MV der vor September 2000 geschlossen wurde die Kündidgungsfrist des Mieters aufgestaffelt ist? Gelten dann nicht noch die alten Fristen?
Pit1177
Habe noch eine Frage zur BK Abrechnung.In welchem Zeitraum muß der VM die Abrechnung nach Auszug machen?
Wohnungsübergabe wird ende Januar 08 stattfinden.Wir haben die letzten Jahre immer im 2 Jahresrythmus im August Abrechnung gehabt,kann er sich wieder bis dahin zeit lassen?Was ist wenn er nach Schlüsselübergabe in der Wohnung die Heizung voll aufdreht oder Wasser verbraucht.Muß ich das dann zahlen?
MiZschie
Hallo!
Bei Auszug den Zählerstand von Wasser, Strom und Heizung aufschreiben und bei der Stromgesellschaft, Heizung und Wassergesellschaft abmelden.
Wenn das über den Vermieter abgerechnet wird, dann den Zählerstand prüfen, wenn die Nebenkostenabrechnung kommt.
Zählerstand würde ich mit einem Zeugen abschreiben evt. abfotografieren.
Wie lange so eine Nebenkostenabrechnugn dauern kann....keine Ahnung. Bei mir war es immer regelmäßig im Ein Jahresrhytmus. auch die Endabrechnung.
BK-Mann
Hallo
auf den letzten Abrechnungen sollte das Abrechnungsjahr stehen. (01.01.200x - 31.12.200x oder 01.05.200x - 30.04.200x oder ...)
Sollte das Abrechnungsjahr also von Anfang des Jahres bis Ende des Jahres sein, können Sie damit rechnen, dass Ihre Abrechnung für den Januar 2008 irgendwann im Jahr 2009 kommen.
Noch ein Tipp: Sollten Sie spätestens nach Ihrem Auszug keine Abrechnung nach der Abrechnungsreife 2007 erhalten (Abrechnungszeitraum ansehen) können Sie ohne den Vermieter auf eine BK-Abrechnung zu verklagen, die kompletten Vorauszahlungen für das Jahr 2007 zurück fordern.
Siehe BGH Urteil vom: 9. März 2005 - VIII ZR 57/04[/b:ae10a]
MHG § 4 Abs. 1 Satz 2
BGB § 556 Abs. 3[/b:ae10a]
Rechnet der Vermieter nicht fristgerecht über die Betriebskosten eines Abrechnungszeitraumes ab, so kann der Mieter, wenn das Mietverhältnis beendet ist, sogleich die vollständige Rückzahlung der geleisteten Abschlagszahlungen verlangen; er ist nicht gehalten, zuerst auf Erteilung der Abrechnung zu klagen. In einem solchen Fall hindert auch die Rechtskraft eines der Klage des Mieters stattgebenden Urteils den Vermieter nicht daran, über die Betriebskosten nachträglich abzurechnen und eine etwaige Restforderung einzuklagen.[/i:ae10a]
Gruß
BK-Mann
Pit1177
Hallo!
Bei Auszug den Zählerstand von Wasser, Strom und Heizung aufschreiben und bei der Stromgesellschaft, Heizung und Wassergesellschaft abmelden.
Wenn das über den Vermieter abgerechnet wird, dann den Zählerstand prüfen, wenn die Nebenkostenabrechnung kommt.
Zählerstand würde ich mit einem Zeugen abschreiben evt. abfotografieren.
Wie lange so eine Nebenkostenabrechnugn dauern kann....keine Ahnung. Bei mir war es immer regelmäßig im Ein Jahresrhytmus. auch die Endabrechnung.[/quote:b2c93]
Wasser und Strom ist ja nicht das Problem.Ich habe bedenken bei der Heizung,wir haben da ja solche Röhrchen am Heizkörper dran,wo immer einer mit so einem Gerät ablesen kommt.Ich selber kann da nicht viel ablesen.Deshalb die Frage.
MiZschie
Wasser und Strom ist ja nicht das Problem.Ich habe bedenken bei der Heizung,wir haben da ja solche Röhrchen am Heizkörper dran,wo immer einer mit so einem Gerät ablesen kommt.Ich selber kann da nicht viel ablesen.Deshalb die Frage[/quote:ad7a6]
Den Ableser würde ich anrufen und für den Auszugstag bestellen. Habe ich auch schon gemacht. Damit auch wirklich an dem Tag abgerechnet wird.
Anhand der Nebenkostenabrechnung müsste man sehen, wer ablesen kommt. Bei uns war es Techem oder so ähnlich.