Balkonexperte 31.07.2011 16:57
Wieviel Wohnungen hängen denn an dem Abflussrohr?
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/abfluss.htm
Bladder 01.08.2011 07:33
Wenn kein Eigenverschulden vorliegt, dann ist es immer die Angelegenheit des Vermieters. Dabei spielt es auch keine Rolle, wie viel Mietparteien im Haus wohnen.
Der Vermieter muss dem Mieter das Verschulden beweisen können. Dann erst muss der Mieter ran.
Sie könnten schriftlich mit der Vermieterin Kontakt aufnehmen und ihr mitteilen, dass Sie den Rechnungsbetrag mit der nächsten Mietzahlung verrechnen werden.
reginaanna 04.08.2011 17:20
Hallo, Balkonexperte, nur unsere, die Verstopfung sitzt genau 1,5 Meter hinter der Toilette...ich habe bei meinem Anwalt eine ANfrage gestellt, denn es genht selbst nicht, weil mein Mann noch mindestens 6 Wochen in der Reha ist...also alles Sch...man kann die Toilette auch noch benutzen.