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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Bis zum 31.12.2002 galt noch die Preisbasis 1995. Zirka alle 5 Jahre ändert sich diese Preisbasis wegen der veränderten Verbrauchergewohnheiten. Seit dem 1.1.2003 ist es wieder mal so weit: Das Statistische Bundesamt stellte den Preisindex für die Lebenshaltung auf das neue Basisjahr 2000 um.<br />
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Die neuberechneten Ergebnisse wurden am 26.2.2003 erstmals veröffentlicht! Schließen Sie also demnächst einen neuen Mietvertrag mit einer Indexmiete ab, achten Sie auf die Preisbasis: Vereinbaren Sie gleich die neue Preisbasis 2000, so ersparen Sie sich ein späteres umbasieren auf die alte Preisbasis.<br />
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Seit dem 1.1.2003 wird nicht mehr nach verschiedenen Haushalten unterschieden<br />
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Doch das ist nicht die einzige Änderung, die Ihnen ins Haus steht: Seit dem 1.1.2003 gibt es diese 3 Preisindices nicht mehr:<br />
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1. Den Preisindex für die Lebenshaltung von 4-Personenhaushalten von Beamten und Angestellten mit höherem Einkommen,<br />
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2. den Preisindex für die Lebenshaltung von 4-Personenhaushalten von Angestellten und Arbeitern mit mittlerem Einkommen und<br />
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3. den Preisindex für die Lebenshaltung von 2-Personenhaushalten von Rentnern mit geringem Einkommen.<br />
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Diese Preisindices entfallen sowohl für das frühere Bundesgebiet, als auch für die neuen Länder und Berlin-Ost.<br />
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Welchen Index Sie künftig bei Ihren Mietverträgen vereinbaren sollten<br />
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Stehen Sie vor dem Abschluss eines neuen Mietvertrags mit einer Indexmiete, vereinbaren Sie bitte nur noch den "Verbraucherpreisindex für Deutschland" - für Wohnungsvermieter ist der nach § 557 b Abs. 1 BGB ohnehin ein "Muss".<br />
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Der entspricht dem bisherigen "Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland".<br />
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Gewerberaum-Vermieter können daneben auch den für die Europäische Union bestimmten "Harmonisierten Verbraucherpreisindex" (= HVPI) vereinbaren.<br />
Quelle:Steuernetz.de
Stichwörter: wichtig + indexmiete

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