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life_is_art hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe im Mietvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Ich schrieb:

hiermit küdige ich - wenn möglich - das Mietverhältnis zum 31.02.2009.

Aufgrund meiner momentanen Situatio und der Verschlechterung meiner Erkrankung Multiple Sklerose, war es nicht
absehbar, dass ich schnellstmöglich neue Wohnverhältnisse benötige.
Es ist meiner Gesundheit nicht mehr zuzumuten im 3. OG zu wohnen und die Wohnung mit Kohlen zu beheizen, da ich
Anstrengungen vermeiden soll. (siehe Attest)

Ich bitte Sie daher, mir die 3 monatige Kündigungfrist nicht aufzuerlegen und mir somit entgegen zu kommen, da
meine finzalle Situation momentan auch sehr unklar ist.

mfg



im Attest steht:

herr.. leidet auf nervenärztlichem Gebiet unter einer schweren Multiple Sklerose.

Die Symptomatik geht einher mit Gehstörungen und Koordinationsstörungen. Der Zustand von .. hat sich verschlechtert.

Er ist nicht in der Lage, eine Wohnung in der dritten Etage mit Ofenheizung zu bewohnen.


kann ich drauf pochen, dass meiner vorzeitigen kündigung statt gegeben werden muss?
dumm war sicher "- wenn möglich -" zu schreiben

Danke fürs lesen und vielleicht einer Antwort :-)

Gruß
Ulf
Stichwörter: aufgrund + krankheit + kuendigungsfrist

1 Kommentar zu „Vorzeitiger Auszug aufgrund Krankheit”

Susanne Experte! 08.12.2008 19:27

Hallo Ulf,

ich denke, Du bist auf das Wohlwollen Deines Vermieters angewiesen!
Es gibt zwar ein gesundheitlich bedingtes Sonderkündigungsrecht aber nur dann, wenn der Zustand der Wohnung die Gesundheit gefährdet. Unabhängig davon kannst Du natürlich schon vorab ausziehen, aber ich denke nicht, dass der VM Dich aus dem Mietvertrag frühzeitig entlassen muss, sodass Du bist zum Ende der tatsächlichen Kündigungsfrist weiter Miete zahlen musst.(es zwingt Dich ja keiner, die Wohnung weiter zu bewohnen!)

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