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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

ich habe vor ca. einem Jahr eine freistehende Einzelgarage bei einem aelteren Herrn gemietet, die ich zur Ueberwinterung von Motorraedern nutze.

Es existiert kein (also nur ein muendlicher) Mietvertrag. Die Garage weist erhebliche Maengel auf. Leider ist der Vermieter, mit dem ich eine einvernehmliche Loesung gefunden haette, vor ein paar Tagen gestorben.

Waehrend des Winters ist mir aufgefallen, dass das Dach undicht ist, die Decke komplett durchnaesst zu sein scheint und zumindest eine Aussenwand komplett nass ist. Der Putz blaeht sich auf u. faellt an einigen Stellen von der Wand. Ausserdem ist seit Kurzem der Schliesszylinder so vergammelt, dass der Schluessel nur noch "unter Nachdruck" und mit Engelsgeduld dazu zu bewegen ist das Tor zu oeffnen.

Die Schaeden wurden dem Vermieter gemeldet.

Da auch die Motorraeder den Winter nicht schadlos ueberstanden haben (Flugrost, oxidation unlackierter ALU-Teile, ...) habe ich die Garage vor ein paar Tagen gekuendigt, da sie in diesem Zustand fuer mich nicht nutzbar ist.

Der neue Vermieter hat mich auf die dreimonatige Kuendigungsfrist hingewiesen. Ich habe angeboten diesen u. den naechsten Monat noch zu bezahlen und die Garage bis diesen Monats zu raeumen und zu uebergeben. Er ist nicht darauf eingegangen.

Ich gehe davon aus, dass innerhalb der Kuendigungsfrist nichts mehr instandgesetzt wird und bin nicht bereit die Miete fuer die drei Monate zu bezahlen.

Wie stellt sich die rechtliche Lage in meiner Situation dar? Insbesondere dann, wenn in den naechsten Monaten nichts (ausser evtl. dem Schliesszylinder) instandgesetzt wird.

Vielen Dank fuer Infos.

MfG
D. Kampschulte
Stichwörter: garage + kuendigungsfrist

0 Kommentare zu „Kuendigungsfrist bei einer Garage”

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