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Miezekatz hat diese Frage gestellt
Hallo
ich habe mal eine Frage.
Ich wohne mit meinen 2 Hunden in einer 3 ZKB Wohnung in einem 1 Familienhaus.Unsere Vermieterin kennen wir privat,da sie im selben Ort wohnt.
Nun wurde der Mieterin in der Wohnung unter mir (wir haben in dem Haus zu zweit gewohnt auf 2 Wohnungen verteilt) gekündigt,weil der Sohn der Vermieterin dort einzieht.Jetzt renovieren sie die Wohnung unter mir und da das Haus sehr hellhörig ist krieg ich davon alles mit.Mir grauts wenn sie nächsten Monat die Wände rausreißen.
Zumal mit mir weder wegen des Auszugs der anderen Mieterin geredet wurde,noch wegen der Umbauarbeiten und mir das Ganze eh sehr seltsam erscheint,da diese aus 3 Zimmern anhand eines Durchbruchs 1 Zimmer machen.Heißt für mich,dass ich logischerweise nächstes Jahr ja auch ausziehen muss,damit sie diese(meine) Wohnung für die Schlafzimmer nutzen können.Davon wurde mir allerdings auch noch nichts mitgeteilt.Ich weiß irgendwie alles nur über einige "Ecken".Ich weiß,dass Renovierungsarbeiten durchgeführt werden dürfen ab 8 Uhr morgens.Allerdings bin ich im Schichtdienst tätig und mal abgesehen vom Schlaf ist die Geräuschkulisse hier doch so hoch,dass ich in der Wohnung auch mit TV nixmehr versteh.Ich find das unzumutbar und würd gern,statt die 3 Monate Kündigungsfrist vorab ausziehen,sobald ich eine Wohnung gefunden habe.Welche Möglichkeiten gibt es da und sind meine Gründe berechtigt?Ich möchte das Ganze nicht im Streit klären,aber ich halts hier nicht aus,wenn die vermieter renovieren und wie gesagt mir grauts vorm Wände rausreißen,dann wackelt hier die ganze Bude.....

Vielen Dank vorab für die Antworten...

LG,Miez

2 Kommentare zu „Vorzeitiger Auszug wg Renovierungsarbeiten”

Miezekatz 25.09.2009 16:30

achso anbei wollte ich noch erwähnen,dass meine Wohnung (damals 2zkb,jetzt den Speicher noch ausgebaut zu 3 ZKB) immernoch renovierungsbedürftig ist.es hieß beim Einzug,dass die "Mängel" beseitigt werden,ist aber nie geschehen.Zumal die Wohnung eh sehr bedürftig renoviert wurde.Der Laminat ist schief verlegt,so fehlen in manchen Zimmern 2 cm zum Teil bis zur Wand.Keine Leisten auf dem Boden um den Laminat zu schützen,also so nun auch wieder eine "Rille" sichtbar.Um den Klo wurde das Laminat einfach ausgeschnitten,also auch ca 2cm Platz und Leere und im oberen Geschoß (Schlafzimmer und Dusche) sind noch die alten Lichtschalter angebracht (diese typischen grau-schwarzen) und mein Dachfenster im Schlafzimmer ist immernoch nicht verkleidet.Kann ich da die Miete im Falle eines verweigerten vorzeitigen Auszugs auch mindern?

edy Experte! 30.09.2009 16:36

Hallo Miezekatz ,
du kannst die Wohnung kündigen und 3 Monate später ausziehen.Mitteilungspflicht über den Auszug der anderen Mieterin hat der Vermieter natürlich nicht.
Und wenn du alles über "einige Ecken erfährst,
warum sprichst du nicht mal selbst mit der Vermieterin ?

lg
edy

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