Miezekatz 25.09.2009 16:30
achso anbei wollte ich noch erwähnen,dass meine Wohnung (damals 2zkb,jetzt den Speicher noch ausgebaut zu 3 ZKB) immernoch renovierungsbedürftig ist.es hieß beim Einzug,dass die "Mängel" beseitigt werden,ist aber nie geschehen.Zumal die Wohnung eh sehr bedürftig renoviert wurde.Der Laminat ist schief verlegt,so fehlen in manchen Zimmern 2 cm zum Teil bis zur Wand.Keine Leisten auf dem Boden um den Laminat zu schützen,also so nun auch wieder eine "Rille" sichtbar.Um den Klo wurde das Laminat einfach ausgeschnitten,also auch ca 2cm Platz und Leere und im oberen Geschoß (Schlafzimmer und Dusche) sind noch die alten Lichtschalter angebracht (diese typischen grau-schwarzen) und mein Dachfenster im Schlafzimmer ist immernoch nicht verkleidet.Kann ich da die Miete im Falle eines verweigerten vorzeitigen Auszugs auch mindern?
edy 30.09.2009 16:36
Hallo Miezekatz ,
du kannst die Wohnung kündigen und 3 Monate später ausziehen.Mitteilungspflicht über den Auszug der anderen Mieterin hat der Vermieter natürlich nicht.
Und wenn du alles über "einige Ecken erfährst,
warum sprichst du nicht mal selbst mit der Vermieterin ?
lg
edy