Susanne
Eine Kündigung ist nur schriftlich möglich, insofern liegt auch keine Kündigung vor. Will der Mieter nun ausziehen, auf jeden Fall schriftlich kündigen, das ist fristgerecht zurzeit (und bis zum 3. Werktag im November) mit 3 monatiger Kündigungsfrist zum 31.01. 2008 möglich.
Man könnte zwar dieses "Gespräch" möglicherweise als Aufhebungsvertrag zum Mietvertrag auslegen, aber ohne genanntes Mietende ist das noch schlechter zu beweisen als so schon ein mündlicher Aufhebungsvertrag zu beweisen wäre.
Auch wenn man sich gut kennt so zeigt sich doch hier wieder: alles nur schriftlich- und eine Kündigung ist zwingend erforderlich. Bleibt also dem Vermieter zu sagen: entweder zu dem genannten Datum oder erst einmal nicht ausziehen. Dann muss eine wasserdichte Eigenbedarfskündigung her und das ist ziemlich schwierig.
sion
Danke für die schnelle Antwort!!
Sie haben sich jetzt mitlerweile doch auf Schlüsselübergabe am 31.12. geeinigt.
Das man alles schriftlich und korrekt machen sollte stimmt natürlich. Dann sind wenigstens die "Fronten" geklärt.
Danke noch mal.