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Mustermietze hat diese Frage gestellt
Hallo. Wir haben seit März 2009 eine Wohnung gemietet und nun gekündigt. Im Mietvertrag wurde damals festgehalten, dass keine Farbe an die Wände gemalert werden darf und dass bei Auszug aus der Wohnung renoviert, also weiß gestrichen werden muss. Allerdings war damals zu der Zeit auch in den Medien, dass diese "Auszugsrenovierung" vom Gesetzgeber her wegfällt, da der Nachmieter ja sowieso nach seinem Geschmack malert. Jetzt haben wir - trotz Vermerk über Farbe im Mietvertrag - die Wände teilweise mit etwas kräftigeren Farben gestrichen. Schließlich will man sich ja auch wohlfühlen und nicht in weißen, unpersönlichen und kalten Räumen wohnen. Bin ich jetzt verpflichtet die Wohnung bei Auszug komplett weiß zu streichen, oder ist der Passus im Mietvertrag nichtig?

1 Kommentar zu „Wände und Decken streichen bei Auszug”

forsetis Experte! 23.10.2013 14:23

Kräftige Farben an Wände und Decken muss kein Vermieter bei Auszug dulden, das kann als Sachbeschädigung gewertet werden. Also entweder mit weiß oder einem pastellton streichen.

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