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Mangelbeseitigung und Verfahrenskosten
Hat der Mieter einen Mangel angezeigt und verklagt den Vermieter auf Mangelbeseitigung, so liegt der Streitwert beim 42-fachen des fiktiven Minderungsbetrages und nicht bei der Höhe der vermutlichen Reparaturkosten. (LG Berlin, Az. 63 T 97/01, aus: GE 2002, S. 192)