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ysonne hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich ziehe bald aus und muss laut Mietvertrag die Wohnung renoviert übergeben. Dass das Streichen der Wände und Decken, sowie Heizkörper dazugehört, ist klar, aber mein Vermieter erwartet ebenfalls das Erneuern von Silikonfugen (hinter dem Wascghbecken und ausßen am Duschbecken ist das Silikon im Laufe der Zeit 'verschwunden' und in der Dusche ist die Eckfuge angeschimmelt). Laut Mietfertrag bin ich zu Schönheitsreparaturen bis 150 Euro verpflichtet. Fällt das darunter? Außerdem habe ich die Wohnung mit unbehandelten Holzveluxfenstern übernommen. Das unbehandelte Holz ist nach 13 Jahren Mietzeit natürlich verwittert und ist dunkel und gräulich und fleckig geworden. Bin ich verpflichtet, unbehandelte Fensterrahmen jetzt bei Auszug zu streichen? Fällt das auch unter Schönheitsreparaturen? Ich habe sie immer mal wieder mit Holzöl behandelt, aber bei unbehandelten Fensterrahmen bringt das wohl nicht soviel.... Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ich sie nun anschleifen und streichen lassen muss??? Fällt das nicht unter normale Abnutzung, für die ich nichts kann? Bin über jeden Rat und fachliche Tipps sehr dankbar!!

3 Kommentare zu „Was fällt unter Schönheitsreparaturen?”

mono Experte! 11.05.2012 07:17

Was unter Schönheitsreparaturen fällt definiert § 28 II BV:

...Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.....

Es gilt noch zu prüfen, ob die Schönheitsreparaturklausel insgesamt wirksam ist. Sollte das nicht der Fall sein, sind Sie nicht zur Ausführung verpflichtet.

forsetis Experte! 11.05.2012 08:30

Laut Mietfertrag bin ich zu Schönheitsreparaturen bis 150 Euro verpflichtet.

Dieser Passus dürfte wohl falsch verstanden sein. Die Höhe der Schönheitsreparaturen kann kein Mietvertrag vorschreiben. Eher dürfte damit der Betrag an Kleinreparaturen gemeint sein. Was diese Klausel bedeutet, finden Sie hier erklärt: http://www.123recht.net/Kleinreparaturklausel-im-Mietvertrag-__a28637.html

TrinitySF 12.06.2012 11:30

Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem, deshalb schreibe ich hier einfach mal drunter:
Kann meine Vermieterin von mir verlangen, dass ich die Silikonfugen an der Dusche erneuere, wenn ich ausziehe?
Ich habe 4 Jahre in der Wohnung gewohnt und 2 mal die Silikonfugen selbst neugemacht (es schaut nur nicht so professionell aus), nun sagt sie, wenn ich ausziehe, muss ich das entweder selber "schön" machen oder einen Handwerker selber bezahlen.
Ist das rechtens?

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