Plenium hat diese Frage gestellt
Meine Mietwohnung kann durch eine private Straße des Vermieters befahren werden. In dieser Straße gibt es Stellplätze zum Parken, welche gemietet werden können. Es gibt aber auch ein paar Parkmöglichkeiten ohne Miete. Nun beschweren sich die Mieter der Stellflächen, dass immer wieder Autos von Anwohner hier kostenlos parken. Also hat sich der Vermieter gedacht, er baut einfach an der Ein- und Ausfahrt der Straße eine Schranke und nur die Anwohner mit gemieteter Stellfläche können nun auf die Straße fahren. Mir ist es nun nicht mehr möglich, bis zu meiner Haustür vorzufahren zur Be- und Entladung nach dem Einkauf oder bei Verreisung oder bei spontanen Möbelkauf. Es besteht zwar die Möglichkeit, dass ich mir beim Hausmeister einen Tag vorher einen Schlüssel für die Schranken hole, gegen 10€ Kaution, aber weiss man das immer vorher so genau, dass man Möbel kauft und bei jedem größten Einkauf? Nun muss ich immer auf der Hauptverkehrsstraße parken und etwa 200m laufen. Mit Wochenendeeinkauf, kann das schon anstrengend sein. Polizei/Feuerwehr etc. haben wohl alle einen Generalschlüssel um auf das Gelände zu kommen. Im Mietvertrag steht, dass ich als Mietgegenstand die Wohnung gemietet habe, aber die Nutzung der Gemeinschaftsflächen (Räumen und Anlagen) steht mir frei. Dies ist ja nun nicht mehr der Fall. Einzige Möglichkeit: ich miet mir auch einen Stellplatz für 30€/Monat, der Einzige, der noch frei ist, ist aber direkt an der Hauptverkehrsstraße
. Damit hab ich nix gewonnen, außer vllt 40m Fussweg. Kann man in solche Fällen eine Mietminderung verlangen, da die Nutzung der Mieteinrichtung (inkl. private Straße) nicht mehr 100% gegeben ist? Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank schon mal.