mcgruenigen
Danke für die schnelle Antwort.
Meinen Sie also, dass ich schon morgen einziehen könnte und dann mit dem Vermieter einen Termin ausmachen soll, oder soll ich einfach nur den Schlüssel holen und mit dem Einziehen erst abwarten?
Ich dachte, dass mit der Übergabe des Schlüssels auch die Wohnung übergeben wird...deswegen habe ich das erstmal abgelehnt.
Mit der Liste der "Kautionsgegenstände" meinte ich die Auflistung aller Gegenstände, die in der Wohnung vorhanden sein sollten, wenn ich sie übernehme/ wieder abgebe. Zb. Küchengeräte, Nischen, Vorhänge usw.
edit:
Ausserdem muss der Vermieter ja den allgemeinen Zustand der Wohnung beurteilen, ich als Nicht-Fachmann finde, dass bis auf die in meinem ersten Post erwähnten Mängel alles ok ist, aber man weiss ja nie, was der Vermieter so alles auszusetzen hat.
Wenn ich also morgen einziehe und einen Termin mit dem Vermieter für nächste Woche vereinbare, bin dann nicht ich für alle Mängel verantwortlich, die der Vermieter findet?[/b:224e4]
Oder wenn etwas in der Wohnung fehlt, was eigentlich da sein sollte....da kann ich ja niemals beweisen, dass dieser Gegenstand schon beim Einziehen fehlte/ nicht in ordnung war, oder sehe ich das falsch?
Susanne
Hallo Mcgruenigen,
der User "fin"hat hier Forenverbot, daher wurden seine Beiträge gelöscht.
Das soll aber nicht zu Deinem Nachteil sein:
Du hast einen Mietvertrag unterschrieben, daher bist Du nun Mieter und solltest die Wohnung auch übernehmen, auch die Miete ist von Dir zu zahlen.
Im Grunde genommen hast Du den Vertrag Deiner Vormieterin übernommen und damit auch die Mängel und ggf. Schäden, die durch sie verursacht sind.
Wenn der VM keine Übergabe machen will, bleibt Dir folgendes:
Du nimmst einen unabhängigen Zeugen und schreibst selbst ein Protokoll, gleichzeitig wird der Zustand mit einer Kamera dokumentiert und der Zeuge unterschreibt zum Schluss das Protokoll, ggf. noch Deine Vormieterin falls möglich.
Das ist auf jeden Fall so gültig um bei Auszug den Zustand der Übernahme zu beweisen.
mcgruenigen
Hallo Susanne,
Im Grunde genommen hast Du den Vertrag Deiner Vormieterin übernommen und damit auch die Mängel und ggf. Schäden, die durch sie verursacht sind. [/quote:bbe8b]
Es ist von einer Kanzlei ein vollständig neuer Mietvertrag aufgesetzt worden (der mir übrigens, ohne dass man mich vorher drüber informiert hat, verrechnet wurde...).
Darin steht nichts davon, dass ich den Vertrag von der Vormieterin "übernehme", es ist ein vollständig neuer Vertrag, mit vollen 5 Jahren Vertragsdauer. Oder meinst du etwas anderes?
Ob der Vermieter eine Übergabe machen will oder nicht muss ich erst rausfinden, nur wohne ich dann ja schon ein paar Tage in der Wohnung, bis ich mit dem Vermieter einen Termin ausgemacht habe. Mir ist wichtig, dass, falls der Vermieter Mängel findet, die mir nicht aufgefallen sind, dann die Vormieterin dafür aufkommt...ist das überhaupt noch möglich, wenn ich am 1. einziehe und der Vermieter die Wohnung zb. am 5. besichtigt?
Danke für den Tipp mit der Kamera, klingt gut, werde ich auf jeden Fall machen.
grüße
andrej
edit:
Ich finde diesen Thread nur noch über die Suchfunktion. Er wird im Forum nicht angezeigt. Wurde er verschoben? Habe ich was übersehen?
Susanne
Hallo Susanne,
Im Grunde genommen hast Du den Vertrag Deiner Vormieterin übernommen und damit auch die Mängel und ggf. Schäden, die durch sie verursacht sind. [/quote:e0698]
Es ist von einer Kanzlei ein vollständig neuer Mietvertrag aufgesetzt worden (der mir übrigens, ohne dass man mich vorher drüber informiert hat, verrechnet wurde...).
Darin steht nichts davon, dass ich den Vertrag von der Vormieterin "übernehme", es ist ein vollständig neuer Vertrag, mit vollen 5 Jahren Vertragsdauer. Oder meinst du etwas anderes?
[/quote:e0698]
Ja, das hatte ich anders verstanden. Ist das eigentlich ein befristeter Vertrag (mit "Beginn-Datum" und "Ende" Datum oder wurde das gegenseitige Kündigungsrecht auf 5 Jahre ausgeschlossen (das darf man übrigens nur bis auf 4 Jahre, darüber hinaus ist ungültig ))
Ob der Vermieter eine Übergabe machen will oder nicht muss ich erst rausfinden, nur wohne ich dann ja schon ein paar Tage in der Wohnung, bis ich mit dem Vermieter einen Termin ausgemacht habe. Mir ist wichtig, dass, falls der Vermieter Mängel findet, die mir nicht aufgefallen sind, dann die Vormieterin dafür aufkommt...ist das überhaupt noch möglich, wenn ich am 1. einziehe und der Vermieter die Wohnung zb. am 5. besichtigt?
[/quote:e0698]
Ja, das ist möglich, man sollte halt nicht so lange warten. Bei bestimmten Dingen sieht man ja, ob der Schaden frisch ist oder schon älter. Auf jeden Fall das eigene Protokoll mit dem unabhängigen Zeugen anfertigen. Wichtig: Zählerstände notieren (Wasser, Strom, Gas, Verbrauchserfassungsgeräte der Heizungen etc.)
edit:
Ich finde diesen Thread nur noch über die Suchfunktion. Er wird im Forum nicht angezeigt. Wurde er verschoben? Habe ich was übersehen? [/quote:e0698]
Wenn Du ganz nach unten scrollst solltest Du "Beiträge der letzten 7 Tage anzeigen" ansteuern, dann ist Dein Posting wieder da. Das liegt daran, dass hier jeder sein Posting mit "wichtig" deklariert hat. Leider ist die Einstellung des Forums so, dass die "wichtigen" Beträge zuerst chronologisch angezeigt werden.
mcgruenigen
Ist das eigentlich ein befristeter Vertrag (mit "Beginn-Datum" und "Ende" Datum oder wurde das gegenseitige Kündigungsrecht auf 5 Jahre ausgeschlossen (das darf man übrigens nur bis auf 4 Jahre, darüber hinaus ist ungültig ))[/quote:5b95d]
Im Vertrag steht: "Der Vertrag wird unkündigbar für 5 Jahre abgeschlossen." Ein Datum ist nicht angegeben. Anscheinend ist es für den Vermieter aber kein Problem, wenn der Mieter einen Nachmieter findet und früher auszieht. Das gegenseitige Kündigungsrecht wurde ausgeschlossen. Ausserdem habe ich einen Räumungsvergleich unterschrieben. Die angegebene Gründe, wann dieser in Kraft tritt, leuchten aber ein (Mietrückstand über mehrere Monate usw.).
Dann werde ich heute den Schlüssel anholen und ein Protokoll mit Fotos erstellen. Hoffe, es geht alles gut. Danke für die Hilfe.
Susanne
Im Vertrag steht: "Der Vertrag wird unkündigbar für 5 Jahre abgeschlossen." [/quote:a0a7d][/quote:a0a7d]
Sollte Dir egal sein, ich kann Dir jetzt schon sagen:
diese Vereinbarung ist nichtig, da musst Du Dich nicht dran halten!